====== NAPHTHALEN, GESCHMOLZEN - UN 2304 - Gefahrnr. 44 - ERICard-Nr. 4-38 - UN2304 ====== |Stoff | NAPHTHALEN, GESCHMOLZEN | |UN-Nummer | 2304 | |[[cbrn:allgemein:kennzeichnung:liste_der_gefahr-nummern|Gefahrnummer]] | 44 | |ADR-Gefahrzettel | {{:cbrn:4-1.png?nolink&100}} | |ADR-Klasse | 4.1 | |Klassifizierungscode | F2 | |[[cbrn:allgemein:kennzeichnung:verpackungsgruppen|Verpackungsgruppe]] | III | |ERI-Card | 4-38 | ==== Unfall-Hilfeleistung ==== ===== Geschmolzener Stoff, entzündbar ===== ==== 1. Eigenschaften. ==== * Leicht oder spontan entzündbar. * Wird unter erhöhter Temperatur transportiert. ==== 2. Gefahren. ==== * Entwickelt giftige und reizende Dämpfe bei starker Erwärmung oder Brand. * Erwärmung von Behältern kann zum Druckanstieg und Bersten führen. * Die Temperatur des geschmolzenen transportierten Stoffes kann über dessen [[cbrn:allgemein:begriffsklaerungen#flammpunkt|Flammpunkt]] liegen! ==== 3. Persönlicher Schutz. ==== * Umluftunabhängiger Atemschutz * Chemikalienbeständige Kleidung bei Kontaminationsgefahr. ==== 4. Einsatz-Massnahmen. ==== === 4.1 Allgemeine Massnahmen. === * Mit dem Wind vorgehen. * Nicht rauchen, Zündquellen ausschließen. * Zahl der Einsatzkräfte im [[cbrn:allgemein:gefahrenbereich|Gefahrenbereich]] beschränken. === 4.2 Massnahmen bei Stoffaustritt. === * Lecks wenn möglich schließen. * Ausgetretenes Produkt mit allen verfügbaren Mitteln auffangen. * Falls der Stoff in offenes Gewässer oder Kanalisation gelangt, zuständige Behörde informieren. === 4.3 Massnahmen bei Feuer (falls Stoff betroffen). === * Mit Vollstrahl löschen. * Brandgase wenn möglich mit Sprühstrahl niederschlagen. * Aus Umweltschutzgründen [[brand:allgemein:loeschwasserrueckhaltung|Löschmittel zurückhalten]]. ==== 5. Erste Hilfe. ==== * Falls der Stoff in die Augen gelangt ist, mindestens 15 Minuten mit Wasser spülen und Personen sofort medizinischer Behandlung zuführen. * Personen, die mit dem Stoff in Berührung gekommen sind oder Dämpfe eingeatmet haben, sofort medizinischer Behandlung zuführen. Dabei alle verfügbaren Stoffinformationen mitgeben. * Bei Verbrennungen die betroffenen Hautbereiche sofort und so lange wie möglich mit kaltem Wasser kühlen. An der Haut haftende Kleidung nicht entfernen. * Kontaminierte Kleidung sofort entfernen und betroffene Hautbereiche mit Seife und viel Wasser spülen. ==== 6. Besondere Vorsichtsmassnahmen bei der Bergung von Havariegut. ==== * Bergung des Produkts kann nicht mit Standardausrüstung durchgeführt werden! Sofort [[cbrn:allgemein:tuis|Fachberater hinzuziehen]]. ==== 7. Vorsichtsmassnahmen nach dem Hilfeleistung-Einsatz. ==== === 7.1 Ablegen der Schutzkleidung. === * Vor dem Ablegen von Maske und Schutzanzug kontaminierten Anzug und Atemschutzgerät mit Wasser abspülen. * Beim Entkleiden von kontaminierten Einsatzkräften oder bei der Handhabung von kontaminiertem Gerät chemikalienbeständige Kleidung und umluftunabhängigen Atemschutz tragen. * Kontaminierte Reinigungsflüssigkeit zurückhalten. === 7.2 Reinigung der Ausrüstung. === ===== Quelle und Copyright ===== Bitte nehmen Sie die Verwendungshinweise zu den ERI-Cards auf der [[cbrn:ericards:start#allgemeine_hinweise|ERI-Card Übersichtsseite]] zur Kenntnis. Diese ERICard kann im Original unter folgendem Link aufgerufen werden: [[http://www.ericards.net/psp/ericards.psp_ericard?lang=3&subkey=23041298]] © European Chemical Industry Council (CEFIC) 2015-2019. http://www.cefic.org - Tel +32 (0)2 436 9300