====== Erdgas-Fahrzeuge (CNG und LNG) ====== ===== zu treffende Maßnahmen ===== [[technische_hilfe:verkehrsunfall:start|Vorgehensweise bei Verkehrsunfällen allgemein]] ist ebenfalls zu beachten! ==== Hilfeleistungen ==== * Brandschutz sicherstellen * [[cbrn:allgemein:gefahrenbereich|Gefahrenbereich]] unter Beachtung der Windrichtung festlegen * Gas ungehindert ausströmen lassen (Erdgas ist leichter als Luft) * Gas mit Drucklüfter verwirbeln (EX-Schutz beachten) * Fahrzeuginnenraum belüften, dafür ggf. Scheibe einschlagen, keine Türen öffnen! * Konzentrationen ständig mit Messgeräten kontrollieren * Zündquellen vermeiden (u.a. Motor und Zündung abstellen) * bei LNG Erfrierungsgefahr * manuelle Tankabsperrung schließen (siehe dafür [[rettungsdatenblaetter:start|Rettungsdatenblätter]]) * Wiederinbetriebnahme des Fahrzeugs nur durch entsprechende Fachwerkstatt ==== Brandeinsätze ==== * brennend austretendes Gas nur im Notfall (Menschenrettung, Ausbreitung) löschen, sonst kontrolliert abbrennen lassen und Umgebung kühlen * punktuelle Beflammung über längerem Zeitraum kann zum Bersten führen * wenn möglich manuelle Tankabsperrung schließen (siehe dafür [[rettungsdatenblaetter:start|Rettungsdatenblätter]]) ==== besondere Gefahren ==== ===== Allgemeine (Vorgehens-)Hinweise ===== * siehe auch [[cbrn:chemisch:klasse_2:stoffe:erdgas]] * [[cbrn:ericards:klasse_2:19711114|ERICard für unter Druck gespeichertes Erdgas (UN 1971)]] * [[cbrn:ericards:klasse_2:19721115|ERICard für tiefkalt verflüssigtes Erdgas (UN 1972)]] ==== Speicherung des Erdgases ==== * CNG (Compressed Natural Gas): unter Druck bei 200 bar gespeichert * LNG (Liquified Natural Gas): verflüssigt bei -165 °C gespeichert ==== Merkmale Erdgasfahrzeuge ==== * Erdgastank * zylindrische Form * keine Schweißnähte (da Prüfdruck 600 bar) * Einfüllstutzen hinter normaler Tankklappe, in Stoßfängern oder generell an Karosserie * Tankvolumen bei Nutzfahrzeugen bis 2.000 Liter, oft mehrere Flaschen die sich in Umhausungen oder auf dem Dach befinden * Erdgas-Fahrzeuge unterliegen grundsätzlich keiner Kennzeichnungspflicht, aber: * Nutzfahrzeuge und Busse müssen mit CNG-Aufkleber gekennzeichnet werden * derzeit noch oft Kennzeichnung durch Werbeaufkleber * Herstellerspezifische Bezeichnungen: CNG, NGT, ECOFuel, Natural Power, BiFuel * nach Öffnen der Motorhaube zusätzliche Einspritzanlage erkennbar * typischer Geruch von austretendem Erdgas durch Odorierungsstoff ===== Quellenangabe ===== * Gerhard Schmöller, Tim Pelzl, Rolf Erbe: Einsatz an Fahrzeugen mit alternativen Antrieben. In: Brandschutz 2/2013, S. 96 ff. * [[http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/i-8664.pdf|BGI/GUV-I 8664: Rettungs- und Löscharbeiten an PKW mit alternativer Antriebstechnik]], Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) 2012 Hinweis zur Wartung des Artikels: bei Aktualisierung mit Informationen auf der Seite [[technische_hilfe:verkehrsunfall:erkennung_alternativer_fahrzeugantriebe]] abgleichen. ===== Stichwörter =====