====== ALDEHYDE, N.A.G. - UN 1989 - Gefahrnr. 33 - ERICard-Nr. 3-11 - UN1989 - Wählen Sie diesen Eintrag, wenn zwei Stoffe die gleiche UN-Nummer haben und sich in der Gefahrnummer unterscheiden und Ihnen diese nicht bekannt ist ====== |Stoff | ALDEHYDE, N.A.G. | |UN-Nummer | 1989 | |[[cbrn:allgemein:kennzeichnung:liste_der_gefahr-nummern|Gefahrnummer]] | 33 | |ADR-Gefahrzettel | {{:cbrn:3.png?nolink&100}} | |ADR-Klasse | 3 | |Klassifizierungscode | F1 | |[[cbrn:allgemein:kennzeichnung:verpackungsgruppen|Verpackungsgruppe]] | I,II | |ERI-Card | 3-11 | ==== Unfall-Hilfeleistung ==== ===== Leicht entzündbarer flüssiger Stoff ===== ==== 1. Eigenschaften. ==== * Entwickelt gefährliche Dämpfe. * [[cbrn:allgemein:cbrn-lexikon:flammpunkt|Flammpunkt]] unter 23°C. * Gefährlich für Augen und Atemwege. * Nicht oder nur teilweise mischbar mit Wasser (weniger als 10%), leichter als Wasser. ==== 2. Gefahren. ==== * Die Hitzeeinwirkung auf Behälter führt zu Druckanstieg mit Berstgefahr und nachfolgender Explosion. * Kann mit Luft explosionsfähige Gemische bilden. * Entwickelt giftige und reizende Dämpfe bei starker Erwärmung oder Brand. * Die Dämpfe können unsichtbar sein und sind schwerer als Luft. Sie breiten sich am Boden aus und können in Kanalisation und Kellerräume eindringen. * Kann narkotisch wirken und zu Bewußtlosigkeit führen. ==== 3. Persönlicher Schutz. ==== * Umluftunabhängiger Atemschutz * Chemikalienbeständige Kleidung bei Kontaminationsgefahr. * Unter dem Schutzanzug gegebenenfalls Feuerschutzkleidung nach EN 469 tragen. ==== 4. Einsatz-Massnahmen. ==== === 4.1 Allgemeine Massnahmen. === * Mit dem Wind vorgehen. * Nicht rauchen, Zündquellen ausschließen. * Gefahr für die Öffentlichkeit! Personen in der Nähe auffordern, in Gebäuden zu bleiben, Fenster und Türen zu schließen und Klimaanlagen abzustellen. [[allgemein:evakuierung|Evakuierung von Personen]] erwägen. * Zahl der Einsatzkräfte im [[cbrn:allgemein:gefahrenbereich|Gefahrenbereich]] beschränken. === 4.2 Massnahmen bei Stoffaustritt. === * Lecks wenn möglich schließen. * Ausgetretenes Produkt mit allen verfügbaren Mitteln auffangen. * [[cbrn:geraete:ex-messgeraet|Auf explosionsfähige Atmosphäre überprüfen]]. * Keine funkenreißenden Werkzeuge verwenden. Explosionsgeschützte Ausrüstung einsetzen. * Flüssigkeit mit Sand, Erde oder anderen geeigneten Materialien aufnehmen oder mit [[brand:allgemein:schaum|Schaum]] abdecken. * Falls der Stoff in offenes Gewässer oder Kanalisation gelangt, zuständige Behörde informieren. * Falls keine Gefahren für Einsatzkräfte oder die Öffentlichkeit entstehen, Kanalisation und Kellerräume belüften. === 4.3 Massnahmen bei Feuer (falls Stoff betroffen). === * Behälter mit Wasser kühlen. * Mit [[brand:allgemein:schaum|Schaum]] oder [[brand:allgemein:pulver|Pulver]] löschen, danach mit [[brand:allgemein:schaum|Schaum]] abdecken. * Nicht mit Wasser löschen. * Brandgase wenn möglich mit Sprühstrahl niederschlagen. * Aus Umweltschutzgründen [[brand:allgemein:loeschwasserrueckhaltung|Löschmittel zurückhalten]]. ==== 5. Erste Hilfe. ==== * Falls der Stoff in die Augen gelangt ist, mindestens 15 Minuten mit Wasser spülen und Personen sofort medizinischer Behandlung zuführen. * Personen, die mit dem Stoff in Berührung gekommen sind oder Dämpfe eingeatmet haben, sofort medizinischer Behandlung zuführen. Dabei alle verfügbaren Stoffinformationen mitgeben. * Bei Verbrennungen die betroffenen Hautbereiche sofort und so lange wie möglich mit kaltem Wasser kühlen. An der Haut haftende Kleidung nicht entfernen. * Kontaminierte Kleidung sofort entfernen und betroffene Hautbereiche mit Seife und viel Wasser spülen. ==== 6. Besondere Vorsichtsmassnahmen bei der Bergung von Havariegut. ==== * Beim Umpumpen auf ausreichende Erdung achten. * Explosionsgeschützte Pumpen einsetzen. Bei Elektropumpen auf geeignete [[cbrn:chemisch:temperaturklasse|Temperaturklasse]] achten. Mindestens T3 ! * Mineralölbeständige Ausrüstung einsetzen. * Ausgetretenes Produkt in belüfteten und mit Absorptionsfiltern ausgestatteten Behältern aufnehmen. ==== 7. Vorsichtsmassnahmen nach dem Hilfeleistung-Einsatz. ==== === 7.1 Ablegen der Schutzkleidung. === * Vor dem Ablegen von Maske und Schutzanzug, kontaminierten Anzug und Atemschutzgerät mit Wasser/Seifenlösung abspülen. * Beim Entkleiden von kontaminierten Einsatzkräften oder bei der Handhabung von kontaminiertem Gerät chemikalienbeständige Kleidung und umluftunabhängigen Atemschutz tragen. * Kontaminierte Reinigungsflüssigkeit zurückhalten. === 7.2 Reinigung der Ausrüstung. === * Vor Abtransport von der Einsatzstelle mit Wasser/Seifenlösung abspülen. ===== Quelle und Copyright ===== Bitte nehmen Sie die Verwendungshinweise zu den ERI-Cards auf der [[cbrn:ericards:start#allgemeine_hinweise|ERI-Card Übersichtsseite]] zur Kenntnis. Diese ERICard kann im Original unter folgendem Link aufgerufen werden: [[https://www.ericards.net/psp/ericards.psp_ericard?lang=3&subkey=19891134]] © European Chemical Industry Council (CEFIC) 2015-2024. http://www.cefic.org - Tel +32 (0)2 436 9300