====== ÖLGAS, VERDICHTET - UN 1071 - Gefahrnr. 263 - ERICard-Nr. 2-13 - UN1071 ====== |Stoff | ÖLGAS, VERDICHTET | |UN-Nummer | 1071 | |[[cbrn:allgemein:kennzeichnung:liste_der_gefahr-nummern|Gefahrnummer]] | 263 | |ADR-Gefahrzettel | {{:cbrn:2-3.png?nolink&100}} + {{:cbrn:2-1.png?nolink&100}} | |ADR-Klasse | 2 | |Klassifizierungscode | 1TF | |[[cbrn:allgemein:kennzeichnung:verpackungsgruppen|Verpackungsgruppe]] | | |ERI-Card | 2-13 | ==== Unfall-Hilfeleistung ==== ===== Verdichtetes Gas, entzündbar und giftig ===== ==== 1. Eigenschaften. ==== * Bildet mit Luft explosionsfähige Gemische. * Giftig beim Einatmen. ==== 2. Gefahren. ==== * Erwärmung des Behälters führt zu Druckanstieg und Berstgefahr mit schlagartiger Freisetzung von brennbarem Gas. * Entwickelt im Brandfall giftige oder reizende Gase oder Dämpfe. * Das Gas kann unsichtbar sein, in Kanalisation und Kellerräume eindringen oder die Atemluft in geschlossenen Räumen verdrängen. ==== 3. Persönlicher Schutz. ==== * Umluftunabhängiger Atemschutz * Einsatzkräfte vor Strahlungswärme schützen! Wassersprühstrahl (Hydroschild) oder andere geeignete Maßnahmen ==== 4. Einsatz-Massnahmen. ==== === 4.1 Allgemeine Massnahmen. === * Nicht rauchen, Zündquellen ausschließen. * Gefahr für die Öffentlichkeit! Personen in der Nähe auffordern, in Gebäuden zu bleiben, Fenster und Türen zu schließen und Klimaanlagen abzustellen. [[allgemein:evakuierung|Evakuierung von Personen]] erwägen. * Mit dem Wind vorgehen. Schutzausrüstung bereits vor dem Betreten des [[cbrn:allgemein:gefahrenbereich|Gefahrenbereich]]s anlegen. * Zahl der Einsatzkräfte im [[cbrn:allgemein:gefahrenbereich|Gefahrenbereich]] beschränken. * Personen auffordern, Kellerräume, Kanalisation oder andere geschlossene tieferliegende Räume zu verlassen und nicht wieder zu betreten. === 4.2 Massnahmen bei Stoffaustritt. === * Lecks wenn möglich schließen. * [[cbrn:geraete:ex-messgeraet|Auf explosionsfähige Atmosphäre überprüfen]]. * Keine funkenreißenden Werkzeuge verwenden. Explosionsgeschützte Ausrüstung einsetzen. * Gaswolke mit Sprühstrahl niederschlagen oder verwirbeln. * Falls der Stoff in offenes Gewässer oder Kanalisation gelangt, zuständige Behörde informieren. * Falls keine Gefahren für Einsatzkräfte oder die Öffentlichkeit entstehen, Kanalisation und Kellerräume belüften. === 4.3 Massnahmen bei Feuer (falls Stoff betroffen). === * Behälter mit Wasser kühlen. * Falls ohne Risiko möglich, Gaszufuhr absperren. * Gasflamme nicht löschen, außer wenn unbedingt notwendig. * Aus geschützter Stellung arbeiten, um Gefährdung der Einsatzkräfte zu reduzieren. Mobile Wasserwerfer verwenden. * Mit Sprühstrahl oder [[brand:allgemein:pulver|Pulver]] löschen. * Nicht mit Vollstrahl löschen. * Brandgase wenn möglich mit Sprühstrahl niederschlagen. * Aus Umweltschutzgründen [[brand:allgemein:loeschwasserrueckhaltung|Löschmittel zurückhalten]]. ==== 5. Erste Hilfe. ==== * Falls der Stoff in die Augen gelangt ist, mindestens 15 Minuten mit Wasser spülen und Personen sofort medizinischer Behandlung zuführen. * Personen, die mit dem Stoff in Berührung gekommen sind oder Dämpfe eingeatmet haben, sofort medizinischer Behandlung zuführen. Dabei alle verfügbaren Stoffinformationen mitgeben. * Bei Verbrennungen die betroffenen Hautbereiche sofort und so lange wie möglich mit kaltem Wasser kühlen. An der Haut haftende Kleidung nicht entfernen. * Mund-zu-Mund-Beatmung vermeiden. Beatmungsgeräte anwenden. ==== 6. Besondere Vorsichtsmassnahmen bei der Bergung von Havariegut. ==== * Bergung des Produkts kann nicht mit Standardausrüstung durchgeführt werden! Sofort [[cbrn:allgemein:tuis|Fachberater hinzuziehen]]. ==== 7. Vorsichtsmassnahmen nach dem Hilfeleistung-Einsatz. ==== === 7.1 Ablegen der Schutzkleidung. === * Keine besonderen Vorsichtsmaßnahmen erforderlich. === 7.2 Reinigung der Ausrüstung. === * Vor Verlassen der Einsatzstelle [[cbrn:allgemein:tuis|Fachleute hinzuziehen]]. ===== Quelle und Copyright ===== Bitte nehmen Sie die Verwendungshinweise zu den ERI-Cards auf der [[cbrn:ericards:start#allgemeine_hinweise|ERI-Card Übersichtsseite]] zur Kenntnis. Diese ERICard kann im Original unter folgendem Link aufgerufen werden: [[https://www.ericards.net/psp/ericards.psp_ericard?lang=3&subkey=10710418]] © European Chemical Industry Council (CEFIC) 2015-2024. http://www.cefic.org - Tel +32 (0)2 436 9300