====== Gefahrenbereich (Strahlenschutzeinsatz) ====== {{page>lokal:cbrn:atomar:gefahrenbereich&nodate&nouser}} siehe auch [[cbrn:allgemein:gefahrenbereich]] Im Strahlenschutzeinsatz gelten folgende Kriterien für die Festlegung des Gefahrenbereichs: * ab einer Dosisleistung von **25 µSv/h** oder * in 5 Meter Abstand zum Einsatzobjekt (Gebäude, Fahrzeug, …), falls an diesem Punkt noch keine 25 µSv/h erreicht werden (i.d.R. Absperrung des Objekt**zugangs** ausreichend) oder * in einem Radius von 50 Meter falls noch keine [[cbrn:atomar:strahlenschutzmessgeraete|Messgeräte]] vor Ort sind * Gefahrenbereich entsprechend erweitern, falls z.B. luftgetragene radioaktive Stoffe eine Ausweitung vermuten lassen ===== Quellenangabe ===== * [[allgemein:fwdv|FwDV 500]] ===== Stichwörter ===== Gefahrengrenze {{tag>cbrn:atomar:start}}