Einsatzleiterwiki

Das elektronische Einsatzleiterhandbuch

Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


technische_hilfe:tueroeffnung

Sie befinden sich in der bearbeitbaren Version des Einsatzleiterwiki-Projekts. Klicken Sie hier für allgemeine Informationen zum Projekt.

Unterschiede

Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.

Link zu dieser Vergleichsansicht

Beide Seiten der vorigen RevisionVorhergehende Überarbeitung
technische_hilfe:tueroeffnung [08.11.2020 12:24] – ↷ Seite von allgemeine_hilfe:tueroeffnung nach technische_hilfe:tueroeffnung verschoben christoph_ziehrtechnische_hilfe:tueroeffnung [12.03.2025 12:15] (aktuell) – Tags eingefügt, Überschriften <Maßnahmen> und <weitere Hinweise> angepasst, Anzeige für lokale Daten eingefügt christoph_ziehr
Zeile 1: Zeile 1:
 ====== Türöffnung ====== ====== Türöffnung ======
  
-===== zu treffende Maßnahmen =====+{{page>lokal:technische_hilfe:tueroeffnung&nodate&nouser}} 
 + 
 +===== Maßnahmen =====
  
   * Erkundung:   * Erkundung:
Zeile 24: Zeile 26:
   * Gefahr durch Suizidversuche, z.B. mit [[cbrn:chemisch:klasse_2:stoffe:kohlenmonoxid|Kohlenstoffmonoxid (Holzkohlegrill)]]   * Gefahr durch Suizidversuche, z.B. mit [[cbrn:chemisch:klasse_2:stoffe:kohlenmonoxid|Kohlenstoffmonoxid (Holzkohlegrill)]]
  
-===== Allgemeine (Vorgehens-)Hinweise =====+===== weitere Hinweise =====
  
   * Handelt es sich um eine [[allgemein:recht:amtshilfe|Amtshilfe]], d.h. die Feuerwehr wird für eine andere **Behörde** tätig, so trägt die anfordernde Behörde die Verantwortung für die Rechtmäßigkeit. Erfolgt die Anforderung der Türöffnung nicht durch eine Behörde, sondern beispielsweise durch eine Hilfsorganisation wie z.B. das DRK, so muss die Feuerwehr anhand der Erkundungsergebnisse selbst entscheiden, ob das Öffnen der Tür rechtmäßig ist.   * Handelt es sich um eine [[allgemein:recht:amtshilfe|Amtshilfe]], d.h. die Feuerwehr wird für eine andere **Behörde** tätig, so trägt die anfordernde Behörde die Verantwortung für die Rechtmäßigkeit. Erfolgt die Anforderung der Türöffnung nicht durch eine Behörde, sondern beispielsweise durch eine Hilfsorganisation wie z.B. das DRK, so muss die Feuerwehr anhand der Erkundungsergebnisse selbst entscheiden, ob das Öffnen der Tür rechtmäßig ist.
Zeile 86: Zeile 88:
  
 Notfalltüröffnung, Dringende Türöffnung, Unfall in Wohnung, UiW, hilflose Person Notfalltüröffnung, Dringende Türöffnung, Unfall in Wohnung, UiW, hilflose Person
 +
 +{{tag>technische_hilfe:start}}
 +
technische_hilfe/tueroeffnung.1604834671.txt.gz · Zuletzt geändert: 08.11.2020 12:24 von christoph_ziehr