cbrn:ericards:klasse_5-2:31091923
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- | ====== ORGANISCHES PEROXID TYP F, FLÜSSIG - UN 3109 - Gefahrnr. 539 - ERICard-Nr. 5-09 - UN3109 ====== | + | ====== ORGANISCHES PEROXID TYP F, FLÜSSIG - UN 3109 - Gefahrnr. 539 - ERICard-Nr. 5-37 - UN3109 |
|Stoff | ORGANISCHES PEROXID TYP F, FLÜSSIG | |Stoff | ORGANISCHES PEROXID TYP F, FLÜSSIG | ||
|UN-Nummer | 3109 | | |UN-Nummer | 3109 | | ||
- | |[[gefaehrliche_stoffe_gueter: | + | |[[cbrn: |
- | |ADR-Gefahrzettel | {{:gefaehrliche_stoffe_gueter: | + | |ADR-Gefahrzettel | {{:cbrn: |
|ADR-Klasse | 5.2 | | |ADR-Klasse | 5.2 | | ||
|Klassifizierungscode | P1 | | |Klassifizierungscode | P1 | | ||
- | |[[gefaehrliche_stoffe_gueter: | + | |[[cbrn: |
- | |ERI-Card | 5-09 | | + | |ERI-Card | 5-37 | |
==== Unfall-Hilfeleistung ==== | ==== Unfall-Hilfeleistung ==== | ||
Zeile 14: | Zeile 14: | ||
* Gefährlich für Haut, Augen und Atemwege. | * Gefährlich für Haut, Augen und Atemwege. | ||
* Kann spontan zu einer heftigen Reaktion führen. | * Kann spontan zu einer heftigen Reaktion führen. | ||
- | * [[gefaehrliche_stoffe_gueter: | ||
* Brandfördernd | * Brandfördernd | ||
- | * Starke Erwärmung oder mechanische Erschütterung kann zu einer Zersetzung führen, mit der Folge einer Explosion oder heftigen Reaktion. | + | * Gefahr |
- | * Mischbar mit Wasser (mehr als 10%) oder schwerer als Wasser. | + | |
==== 2. Gefahren. ==== | ==== 2. Gefahren. ==== | ||
* Die Hitzeeinwirkung auf Behälter führt zu Druckanstieg mit Berstgefahr und nachfolgender Explosion. | * Die Hitzeeinwirkung auf Behälter führt zu Druckanstieg mit Berstgefahr und nachfolgender Explosion. | ||
- | * Einwirkung von Wärme, Licht, Erschütterung oder Kontakt mit anderen Chemikalien | + | * Erwärmung des Behälters |
* Kann mit Luft explosionsfähige Gemische bilden. | * Kann mit Luft explosionsfähige Gemische bilden. | ||
* Entwickelt giftige und reizende Dämpfe bei starker Erwärmung oder Brand. | * Entwickelt giftige und reizende Dämpfe bei starker Erwärmung oder Brand. | ||
- | * Kontakt mit brennbaren Stoffen kann einen Brand oder eine Explosion verursachen. | ||
- | * Die mit dem Stoff verschmutzte Kleidung kann in Brand geraten, besonders wenn diese trocken wird. | ||
* Die Dämpfe können unsichtbar sein und sind schwerer als Luft. Sie breiten sich am Boden aus und können in Kanalisation und Kellerräume eindringen. | * Die Dämpfe können unsichtbar sein und sind schwerer als Luft. Sie breiten sich am Boden aus und können in Kanalisation und Kellerräume eindringen. | ||
- | * Starke Wärmeeinwirkung kann den Stabilisator zerstören. [[gefaehrliche_stoffe_gueter: | ||
==== 3. Persönlicher Schutz. ==== | ==== 3. Persönlicher Schutz. ==== | ||
* Chemikalienbeständige Kleidung (z.B. Spritzschutz-, | * Chemikalienbeständige Kleidung (z.B. Spritzschutz-, | ||
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* Nicht rauchen, Zündquellen ausschließen. | * Nicht rauchen, Zündquellen ausschließen. | ||
* Aus geschützter Stellung arbeiten, um die Gefährdung der Einsatzkräfte zu reduzieren. Mobile Wasserwerfer verwenden. | * Aus geschützter Stellung arbeiten, um die Gefährdung der Einsatzkräfte zu reduzieren. Mobile Wasserwerfer verwenden. | ||
- | * Mit dem Wind vorgehen. Schutzausrüstung bereits vor dem Betreten des [[gefaehrliche_stoffe_gueter: | + | * Mit dem Wind vorgehen. Schutzausrüstung bereits vor dem Betreten des [[cbrn: |
- | * Zahl der Einsatzkräfte im [[gefaehrliche_stoffe_gueter: | + | * Zahl der Einsatzkräfte im [[cbrn: |
- | * Den Kontakt mit brennbaren Stoffen (z.B. Benzin) vermeiden. | + | |
=== 4.2 Massnahmen bei Stoffaustritt. === | === 4.2 Massnahmen bei Stoffaustritt. === | ||
* Lecks wenn möglich schließen. | * Lecks wenn möglich schließen. | ||
* Ausgetretenes Produkt mit allen verfügbaren Mitteln auffangen. | * Ausgetretenes Produkt mit allen verfügbaren Mitteln auffangen. | ||
* Keine funkenreißenden Werkzeuge verwenden. Explosionsgeschützte Ausrüstung einsetzen. | * Keine funkenreißenden Werkzeuge verwenden. Explosionsgeschützte Ausrüstung einsetzen. | ||
- | * Falls der Stoff flüssig ist, auf explosionsfähige Atmosphäre überprüfen. | ||
* Flüssigkeit mit Sand, Erde oder anderen geeigneten Materialien aufnehmen oder mit alkoholbeständigem [[brand: | * Flüssigkeit mit Sand, Erde oder anderen geeigneten Materialien aufnehmen oder mit alkoholbeständigem [[brand: | ||
* Stoff nicht mit Sägemehl oder anderen brennbaren Materialien aufnehmen oder abdecken. | * Stoff nicht mit Sägemehl oder anderen brennbaren Materialien aufnehmen oder abdecken. | ||
- | * Zur Leckabdichtung keine Stopfen/ | ||
* Falls der Stoff in offenes Gewässer oder Kanalisation gelangt, zuständige Behörde informieren. | * Falls der Stoff in offenes Gewässer oder Kanalisation gelangt, zuständige Behörde informieren. | ||
* Falls keine Gefahren für Einsatzkräfte oder die Öffentlichkeit entstehen, Kanalisation und Kellerräume belüften. | * Falls keine Gefahren für Einsatzkräfte oder die Öffentlichkeit entstehen, Kanalisation und Kellerräume belüften. | ||
=== 4.3 Massnahmen bei Feuer (falls Stoff betroffen). === | === 4.3 Massnahmen bei Feuer (falls Stoff betroffen). === | ||
* Behälter mit Wasser kühlen. | * Behälter mit Wasser kühlen. | ||
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* Mit alkoholbeständigem [[brand: | * Mit alkoholbeständigem [[brand: | ||
* Nicht mit Vollstrahl oder [[brand: | * Nicht mit Vollstrahl oder [[brand: | ||
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* Bei Verbrennungen die betroffenen Hautbereiche sofort und so lange wie möglich mit kaltem Wasser kühlen. An der Haut haftende Kleidung nicht entfernen. | * Bei Verbrennungen die betroffenen Hautbereiche sofort und so lange wie möglich mit kaltem Wasser kühlen. An der Haut haftende Kleidung nicht entfernen. | ||
==== 6. Besondere Vorsichtsmassnahmen bei der Bergung von Havariegut. ==== | ==== 6. Besondere Vorsichtsmassnahmen bei der Bergung von Havariegut. ==== | ||
- | * Bergung des Produkts kann nicht mit Standardausrüstung durchgeführt werden! Sofort [[gefaehrliche_stoffe_gueter: | + | * Bergung des Produkts kann nicht mit Standardausrüstung durchgeführt werden! Sofort [[cbrn: |
==== 7. Vorsichtsmassnahmen nach dem Hilfeleistung-Einsatz. ==== | ==== 7. Vorsichtsmassnahmen nach dem Hilfeleistung-Einsatz. ==== | ||
=== 7.1 Ablegen der Schutzkleidung. === | === 7.1 Ablegen der Schutzkleidung. === | ||
* Vor dem Ablegen von Maske und Schutzanzug kontaminierten Anzug und Atemschutzgerät mit Wasser abspülen. | * Vor dem Ablegen von Maske und Schutzanzug kontaminierten Anzug und Atemschutzgerät mit Wasser abspülen. | ||
- | * Beim Entkleiden | + | * Vor dem Ablegen |
* Kontaminierte Reinigungsflüssigkeit zurückhalten. | * Kontaminierte Reinigungsflüssigkeit zurückhalten. | ||
=== 7.2 Reinigung der Ausrüstung. === | === 7.2 Reinigung der Ausrüstung. === | ||
* Vor Abtransport von der Einsatzstelle mit Wasser abspülen. | * Vor Abtransport von der Einsatzstelle mit Wasser abspülen. | ||
- | * Zum nächstmöglichen Zeitpunkt und vor Wiederverwendung [[gefaehrliche_stoffe_gueter: | + | * Zum nächstmöglichen Zeitpunkt und vor Wiederverwendung [[cbrn: |
===== Quelle und Copyright ===== | ===== Quelle und Copyright ===== | ||
- | Bitte nehmen Sie die Verwendungshinweise zu den ERI-Cards auf der [[gefaehrliche_stoffe_gueter: | + | Bitte nehmen Sie die Verwendungshinweise zu den ERI-Cards auf der [[cbrn: |
- | Diese ERICard kann im Original unter folgendem Link aufgerufen werden: [[http:// | + | Diese ERICard kann im Original unter folgendem Link aufgerufen werden: [[https:// |
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