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cbrn:allgemein:kennzeichnung:verordnung_brennbarer_fluessigkeiten

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cbrn:allgemein:kennzeichnung:verordnung_brennbarer_fluessigkeiten [10.07.2017 22:38] christoph_ziehrcbrn:allgemein:kennzeichnung:verordnung_brennbarer_fluessigkeiten [12.03.2025 11:20] (aktuell) – Tags eingefügt, Überschriften <Maßnahmen> und <weitere Hinweise> angepasst, Anzeige für lokale Daten eingefügt christoph_ziehr
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 ====== Verordnung brennbarer Flüssigkeiten (VbF) ====== ====== Verordnung brennbarer Flüssigkeiten (VbF) ======
  
-===== Allgemeine (Vorgehens-)Hinweise =====+{{page>lokal:cbrn:allgemein:kennzeichnung:verordnung_brennbarer_fluessigkeiten&nodate&nouser}} 
 + 
 +===== weitere Hinweise =====
  
 Die //Verordnung brennbarer Flüssigkeiten (VbF)// unterteilt brennbare Flüssigkeiten anhand ihres Flammpunktes und ihrer Wasserlöslichkeit. Liegt der Flammpunkt einer Flüssigkeit über 100 °C, so fällt diese nicht in die Einteilungen der VbF. Die //Verordnung brennbarer Flüssigkeiten (VbF)// unterteilt brennbare Flüssigkeiten anhand ihres Flammpunktes und ihrer Wasserlöslichkeit. Liegt der Flammpunkt einer Flüssigkeit über 100 °C, so fällt diese nicht in die Einteilungen der VbF.
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 ==== Einteilung nach VbF ==== ==== Einteilung nach VbF ====
  
-^  Gefahrengruppe  ^  Erläuterung  ^  Gefahrenklasse  ^  [[cbrn:allgemein:begriffsklaerungen#flammpunkt|Flammpunkt]]  ^+^  Gefahrengruppe  ^  Erläuterung  ^  Gefahrenklasse  ^  [[cbrn:allgemein:cbrn-lexikon:flammpunkt|Flammpunkt]]  ^
 |  A    |Flüssigkeiten, die einen Flammpunkt nicht über 100 °C haben und sich nicht in Wasser lösen|  A I    |  unter 21 °C           | |  A    |Flüssigkeiten, die einen Flammpunkt nicht über 100 °C haben und sich nicht in Wasser lösen|  A I    |  unter 21 °C           |
 |  :::  |  :::                                                                                      A II    von 21 °C bis 55 °C   | |  :::  |  :::                                                                                      A II    von 21 °C bis 55 °C   |
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   * Vorlesung Chemie der Brände und Löschmittel, Studiengang "Sicherheit und Gefahrenabwehr - Bachelor", Sommersemester 2009, Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg   * Vorlesung Chemie der Brände und Löschmittel, Studiengang "Sicherheit und Gefahrenabwehr - Bachelor", Sommersemester 2009, Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg
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 +{{tag>cbrn:allgemein:kennzeichnung:start}}
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cbrn/allgemein/kennzeichnung/verordnung_brennbarer_fluessigkeiten.1499719100.txt.gz · Zuletzt geändert: 10.07.2017 22:38 von christoph_ziehr