cbrn:allgemein:gefahrguttransport_einsatzkraefte
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cbrn:allgemein:gefahrguttransport_einsatzkraefte [28.04.2017 17:43] – Zitierte Textstelle aus dem ADR überarbeitet christoph_ziehr | cbrn:allgemein:gefahrguttransport_einsatzkraefte [12.03.2025 11:13] (aktuell) – Tags eingefügt, Überschriften <Maßnahmen> und <weitere Hinweise> angepasst, Anzeige für lokale Daten eingefügt christoph_ziehr | ||
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====== Gefahrguttransport durch Einsatzkräfte ====== | ====== Gefahrguttransport durch Einsatzkräfte ====== | ||
- | ===== Allgemeine (Vorgehens-)Hinweise ===== | + | {{page> |
- | Gefahrgüter dürfen im Einsatzfall durch Einsatzkräfte transportiert werden, beispielsweise auch wenn der Maschinist keinen Gefahrgutführerschein besitzt oder die Transportbehälter entsprechend gekennzeichnet sind. | + | ===== weitere Hinweise ===== |
- | Der Transport bis zum nächsten sicheren Ort kann auch z.B. auch durch einen Dritten geschehen, wenn die Einsatzkräfte den Transport begleiten. | + | Gefahrgüter dürfen im Einsatzfall durch Einsatzkräfte transportiert werden, auch dann wenn der Maschinist keinen Gefahrgutführerschein besitzt oder die Transportbehälter nicht nach den ADR-Vorschriften gekennzeichnet sind. |
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+ | Der Transport bis zum nächsten sicheren Ort kann auch auch durch einen Dritten geschehen, wenn die Einsatzkräfte den Transport begleiten. | ||
Für den sicheren Transport ist die Einsatzleitung verantwortlich. Ggf. ist dafür die Evakuierung oder Sperrung von Verkehrswegen erforderlich. | Für den sicheren Transport ist die Einsatzleitung verantwortlich. Ggf. ist dafür die Evakuierung oder Sperrung von Verkehrswegen erforderlich. | ||
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==== Entsprechende Textstelle im ADR ==== | ==== Entsprechende Textstelle im ADR ==== | ||
- | <WRAP center round box 100%> | + | <WRAP center round box 100%> **Kapitel 1.1.3.1: Freistellungen in Zusammenhang mit der Art der Beförderungsdurchführung** |
- | **Kapitel 1.1.3.1: Freistellungen in Zusammenhang mit der Art der Beförderungsdurchführung** | + | |
Die Vorschriften des ADR gelten nicht für: | Die Vorschriften des ADR gelten nicht für: | ||
- | [...] | + | […] |
d) Beförderungen, | d) Beförderungen, | ||
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* Beförderungen mit Abschleppfahrzeugen, | * Beförderungen mit Abschleppfahrzeugen, | ||
* Beförderungen, | * Beförderungen, | ||
- | e) Notfallbeförderungen zur Rettung menschlichen Lebens oder zum Schutz der Umwelt, vorausgesetzt, | + | e) Notfallbeförderungen zur Rettung menschlichen Lebens oder zum Schutz der Umwelt, vorausgesetzt, |
- | es werden alle Massnahmen zur völlig sicheren Durchführung dieser Beförderungen getroffen; | + | |
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===== Quellenangabe ===== | ===== Quellenangabe ===== | ||
- | * [[cbrn: | + | * [[:cbrn: |
* Polizei Berlin, Direktion Zentrale Aufgaben, Zentraler Verkehrsdienst 22 | * Polizei Berlin, Direktion Zentrale Aufgaben, Zentraler Verkehrsdienst 22 | ||
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cbrn/allgemein/gefahrguttransport_einsatzkraefte.1493394200.txt.gz · Zuletzt geändert: 28.04.2017 17:43 von christoph_ziehr