cbrn:allgemein:gefahrguttransport_einsatzkraefte
Sie befinden sich in der bearbeitbaren Version des Einsatzleiterwiki-Projekts. Klicken Sie hier für allgemeine Informationen zum Projekt.
Unterschiede
Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.
| Beide Seiten der vorigen RevisionVorhergehende ÜberarbeitungNächste Überarbeitung | Vorhergehende Überarbeitung | ||
| cbrn:allgemein:gefahrguttransport_einsatzkraefte [02.03.2017 21:01] – ↷ Seite von gefaehrliche_stoffe_gueter:allgemein:gefahrguttransport_einsatzkraefte nach cbrn:allgemein:gefahrguttransport_einsatzkraefte verschoben christoph_ziehr | cbrn:allgemein:gefahrguttransport_einsatzkraefte [12.03.2025 11:13] (aktuell) – Tags eingefügt, Überschriften <Maßnahmen> und <weitere Hinweise> angepasst, Anzeige für lokale Daten eingefügt christoph_ziehr | ||
|---|---|---|---|
| Zeile 1: | Zeile 1: | ||
| ====== Gefahrguttransport durch Einsatzkräfte ====== | ====== Gefahrguttransport durch Einsatzkräfte ====== | ||
| - | ===== Allgemeine (Vorgehens-)Hinweise ===== | + | {{page> |
| - | Gefahrgüter dürfen im Einsatzfall durch Einsatzkräfte transportiert werden, beispielsweise auch wenn der Maschinist keinen Gefahrgutführerschein besitzt oder die Transportbehälter entsprechend gekennzeichnet sind. | + | ===== weitere Hinweise ===== |
| - | Der Transport bis zum nächsten sicheren Ort kann auch z.B. auch durch einen Dritten geschehen, wenn die Einsatzkräfte den Transport begleiten. | + | Gefahrgüter dürfen im Einsatzfall durch Einsatzkräfte transportiert werden, auch dann wenn der Maschinist keinen Gefahrgutführerschein besitzt oder die Transportbehälter nicht nach den ADR-Vorschriften gekennzeichnet sind. |
| + | |||
| + | Der Transport bis zum nächsten sicheren Ort kann auch auch durch einen Dritten geschehen, wenn die Einsatzkräfte den Transport begleiten. | ||
| Für den sicheren Transport ist die Einsatzleitung verantwortlich. Ggf. ist dafür die Evakuierung oder Sperrung von Verkehrswegen erforderlich. | Für den sicheren Transport ist die Einsatzleitung verantwortlich. Ggf. ist dafür die Evakuierung oder Sperrung von Verkehrswegen erforderlich. | ||
| - | ==== Entsprechende Textstelle | + | ==== Entsprechende Textstelle |
| - | === Kapitel 1.1.3.1 | + | <WRAP center round box 100%> **Kapitel 1.1.3.1: Freistellungen in Zusammenhang mit der Art der Beförderungsdurchführung** |
| + | |||
| + | Die Vorschriften des ADR gelten nicht für: | ||
| + | |||
| + | […] | ||
| d) Beförderungen, | d) Beförderungen, | ||
| + | |||
| * Beförderungen mit Abschleppfahrzeugen, | * Beförderungen mit Abschleppfahrzeugen, | ||
| * Beförderungen, | * Beförderungen, | ||
| + | |||
| + | e) Notfallbeförderungen zur Rettung menschlichen Lebens oder zum Schutz der Umwelt, vorausgesetzt, | ||
| ===== Quellenangabe ===== | ===== Quellenangabe ===== | ||
| - | * [[gefaehrliche_stoffe_gueter: | + | * [[:cbrn: |
| * Polizei Berlin, Direktion Zentrale Aufgaben, Zentraler Verkehrsdienst 22 | * Polizei Berlin, Direktion Zentrale Aufgaben, Zentraler Verkehrsdienst 22 | ||
| - | ===== Stichwörter ===== | + | {{tag> |
cbrn/allgemein/gefahrguttransport_einsatzkraefte.1488484895.txt.gz · Zuletzt geändert: von christoph_ziehr
