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allgemein:recht:jedermannsrechte

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allgemein:recht:jedermannsrechte [16.07.2018 17:14] – [Vorläufige Festnahme] allgemein:recht:jedermannsrechte [11.03.2025 16:51] (aktuell) – Tags eingefügt, Überschriften <Maßnahmen> und <weitere Hinweise> angepasst, Anzeige für lokale Daten eingefügt christoph_ziehr
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 ====== Jedermannsrechte ====== ====== Jedermannsrechte ======
 +
 +{{page>lokal:allgemein:recht:jedermannsrechte&nodate&nouser}}
  
 ===== Vorläufige Festnahme STPO 127 Abs.1  ===== ===== Vorläufige Festnahme STPO 127 Abs.1  =====
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-===== Notwehr / Nothilfe (§ 32 StGB / § 227 BGB=====+===== Notwehr / Nothilfe (§ 32 StGB / § 227 BGB / 15-16 Notwehr /Rechtfertigender Notstand OWIG. =====
  
 Die Notwehr setzt sich aus folgenden Bestandteilen zusammen: Die Notwehr setzt sich aus folgenden Bestandteilen zusammen:
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 ===== Stichwörter ===== ===== Stichwörter =====
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 +===== Gesetzestexte =====
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 +==== § 127 StPO ====
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 +(1) Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen. […]
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 +==== § 32 StGB Notwehr (fast identisch zu § 227 BGB) ====
 +
 +(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
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 +(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
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 +==== § 34 Rechtfertigender Notstand ====
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 +Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.
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 +===== Weblinks =====
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 +  * [[wpde>Rechtfertigender_Notstand|Rechtfertigender Notstand bei Wikipedia]]
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 +===== Quellenangabe =====
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 +  * B4-Lehrgang 2013 an der Berliner Feuerwehr- und Rettungsdienst-Akademie
 +  * [[http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/|Strafgesetzbuch]]
 +  * [[http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/|Bürgerliches Gesetzbuch]]
 +  * [[http://www.gesetze-im-internet.de/stpo/|Strafprozeßordnung]]
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 +===== Stichwörter =====
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 +{{tag>allgemein:recht:start}}
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allgemein/recht/jedermannsrechte.1531754094.txt.gz · Zuletzt geändert: 16.07.2018 17:14 von