allgemein:recht:jedermannsrechte
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allgemein:recht:jedermannsrechte [11.11.2013 21:31] – angelegt christoph_ziehr | allgemein:recht:jedermannsrechte [11.03.2025 16:51] (aktuell) – Tags eingefügt, Überschriften <Maßnahmen> und <weitere Hinweise> angepasst, Anzeige für lokale Daten eingefügt christoph_ziehr | ||
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====== Jedermannsrechte ====== | ====== Jedermannsrechte ====== | ||
- | ===== Vorläufige Festnahme ===== | + | {{page> |
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+ | ===== Vorläufige Festnahme | ||
Eine vorläufige Festnahme durch jedermann ist zulässig, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind: | Eine vorläufige Festnahme durch jedermann ist zulässig, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind: | ||
- | * auf frischer Tat ertappt:\\ Die Person wurde bei einer Straftat überrascht die mit eigenen Augen gesehen wurde. | + | * auf frischer Tat ertappt: \\ Die Person wurde bei einer Straftat überrascht die mit eigenen Augen gesehen wurde. |
- | * der Flucht verdächtigt: | + | * der Flucht verdächtigt: |
- | * Identität nicht sofort feststellbar: | + | * Identität nicht sofort feststellbar: |
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+ | Alle 3 Bedingungen müssen gleichzeitig erfüllt sein. Das //oder//, welches im Gesetzestext (s.u.) zwischen den Bedingungen im Gesetzestext steht, ist als // | ||
- | Alle 3 Bedingungen müssen gleichzeitig erfüllt sein. Das //oder//, welches im Gesetzestext (s.u.) zwischen den Bedingungen im Gesetzestext steht, ist als //und// zu verstehen. | ||
- | ===== Notwehr / Nothilfe (§ 32 StGB / § 227 BGB) ===== | + | ===== Notwehr / Nothilfe (§ 32 StGB / § 227 BGB / 15-16 Notwehr / |
Die Notwehr setzt sich aus folgenden Bestandteilen zusammen: | Die Notwehr setzt sich aus folgenden Bestandteilen zusammen: | ||
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===== Stichwörter ===== | ===== Stichwörter ===== | ||
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+ | ===== Gesetzestexte ===== | ||
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+ | ==== § 127 StPO ==== | ||
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+ | (1) Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen. […] | ||
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+ | ==== § 32 StGB Notwehr (fast identisch zu § 227 BGB) ==== | ||
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+ | (1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig. | ||
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+ | (2) Notwehr ist die Verteidigung, | ||
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+ | ==== § 34 Rechtfertigender Notstand ==== | ||
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+ | Wer in einer gegenwärtigen, | ||
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+ | ===== Weblinks ===== | ||
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+ | ===== Quellenangabe ===== | ||
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+ | * B4-Lehrgang 2013 an der Berliner Feuerwehr- und Rettungsdienst-Akademie | ||
+ | * [[http:// | ||
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+ | * [[http:// | ||
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+ | ===== Stichwörter ===== | ||
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allgemein/recht/jedermannsrechte.1384201874.txt.gz · Zuletzt geändert: 11.11.2013 21:31 von christoph_ziehr