allgemein:pressearbeit
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===== zu treffende Maßnahmen ===== | ===== zu treffende Maßnahmen ===== | ||
- | {{ : | + | {{ : |
* Informationen an Pressevertreter geben die an der Einsatzstelle erscheinen, da diese sonst ggf. Spekulationen anstellen könnten die nicht der Wahrheit entsprechen | * Informationen an Pressevertreter geben die an der Einsatzstelle erscheinen, da diese sonst ggf. Spekulationen anstellen könnten die nicht der Wahrheit entsprechen | ||
- | | + | |
- | * Nach dem Informationsfreiheitsgesetz hat jeder Bürger ein Recht auf wahrheitsgemäße Auskunft wenn er sich darauf beruft | + | * Nach dem Informationsfreiheitsgesetz hat jeder Bürger ein Recht auf wahrheitsgemäße Auskunft wenn er sich darauf beruft |
- | * genaue Informationen erleichtern ggf. die Arbeit - z.B. Entlastung der Notrufleitungen von Bürgern die Nachfragen stellen | + | * genaue Informationen erleichtern ggf. die Arbeit - z.B. Entlastung der Notrufleitungen von Bürgern die Nachfragen stellen |
- | * keine Zensur der Presse (Kamera zuhalten o.ä.)\\ | + | * keine Zensur der Presse (Kamera zuhalten o.ä.) \\ → Verstoß gegen [[:allgemein: |
- | * Schutz von Menschenrechten ist Aufgabe der Polizei | + | * Schutz von Menschenrechten ist Aufgabe |
- | * der Journalist darf alles fotografieren/ | + | * der Journalist darf alles fotografieren/ |
- | * ggf. zwei Absperrgrenzen einrichten; eine für die Presse, eine für die normale Bevölkerung. Beiden müssen außerhalb des [[gefaehrliche_stoffe_gueter: | + | * ggf. zwei Absperrgrenzen einrichten; eine für die Presse, eine für die normale Bevölkerung. Beiden müssen außerhalb des [[:cbrn: |
* kooperative und vertrauliche Zusammenarbeit mit den Medien anstreben | * kooperative und vertrauliche Zusammenarbeit mit den Medien anstreben | ||
* frühzeitig Informationen zusammenstellen und Struktur für Pressearbeit aufbauen | * frühzeitig Informationen zusammenstellen und Struktur für Pressearbeit aufbauen | ||
+ | * ggf. geführte Pressetouren über die Einsatzstelle anbieten, da sich Fotografen/ | ||
* einen einzigen Ansprechpartner für Presse bestimmen | * einen einzigen Ansprechpartner für Presse bestimmen | ||
**Auf eigentliche Arbeit konzentrieren und ruhig bleiben!** | **Auf eigentliche Arbeit konzentrieren und ruhig bleiben!** | ||
+ | |||
+ | ===== Allgemeine (Vorgehens-)Hinweise ===== | ||
==== Statement abgeben ==== | ==== Statement abgeben ==== | ||
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Ein Statement ist eine kurze Information der Medien über die wichtigsten Fakten, es ist kein Interview. Es bietet sich insbesondere an, wenn noch keine detaillierteren Auskünfte gegeben werden können. | Ein Statement ist eine kurze Information der Medien über die wichtigsten Fakten, es ist kein Interview. Es bietet sich insbesondere an, wenn noch keine detaillierteren Auskünfte gegeben werden können. | ||
- | Sobald mit der Presse kommuniziert wird, muss immer davon ausgegangen werden, dass eine Kamera mitläuft (und wenn sie nur den Ton aufzeichnet) | + | Sobald mit der Presse kommuniziert wird, muss immer davon ausgegangen werden, dass eine Kamera mitläuft (und wenn sie nur den Ton aufzeichnet) |
+ | |||
+ | Darauf achten was im Hintergrund geschieht, als Hintergrund kann zur Sicherheit z.B. ein Einsatzfahrzeug gewählt werden, da so ein Bezug zum Thema hergestellt wird und die Tätigkeiten arbeitender Einsatzkräfte im Hintergrund nicht zu Ungereimtheiten u.ä. führen können. | ||
Das Statement: | Das Statement: | ||
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während des Statements: | während des Statements: | ||
- | * Als Einleitung "Die Feuerwehr wurde ..." verwenden ermöglicht sicheren Start und flüssigen Übergang zum restlichen Text | + | |
+ | | ||
* nicht in die Kamera schauen, sondern zum Reporter/ | * nicht in die Kamera schauen, sondern zum Reporter/ | ||
- | * keine //ja, aber...// oder //nein, aber...// | + | * keine //ja, aber…// oder //nein, aber…// |
* keine Alarmstichworte oder fachspezifische Abkürzungen oder Fachbegriffe verwenden (z.B. TLF) | * keine Alarmstichworte oder fachspezifische Abkürzungen oder Fachbegriffe verwenden (z.B. TLF) | ||
- | Welche Fakten der Presse mitgeteilt werden dürfen und welche nicht finden sich im Abschnitt [[allgemein: | + | Welche Fakten der Presse mitgeteilt werden dürfen und welche nicht finden sich im Abschnitt [[:allgemein: |
==== Interview geben ==== | ==== Interview geben ==== | ||
Zeile 53: | Zeile 59: | ||
* Gedanken darüber machen, welche Fragen gestellt werden könnten und Antworten darauf zurechtlegen | * Gedanken darüber machen, welche Fragen gestellt werden könnten und Antworten darauf zurechtlegen | ||
- | * dem Journalisten vor Beginn des Interviews ggf. einen Zettel mit allen relevanten Fakten geben. Wird beim Interview auf Seiten der Feuerwehr etwas " | + | * dem Journalisten vor Beginn des Interviews ggf. einen Zettel mit allen relevanten Fakten geben. Wird beim Interview auf Seiten der Feuerwehr etwas " |
* Fragen die nicht beantwortet werden dürfen oder können, sollten beantwortet werden mit | * Fragen die nicht beantwortet werden dürfen oder können, sollten beantwortet werden mit | ||
- | | + | |
- | * Liegen mir keine Informationen vor. | + | * Liegen mir keine Informationen vor. |
- | * Kann ich keine Aussage dazu treffen. | + | * Kann ich keine Aussage dazu treffen. |
- | * ...\\ Diese Linie sollte auch beibehalten werden, wenn mehrere Fragen hintereinander nicht beantwortet werden, weil sie z.B. gar nicht beantwortet werden dürfen! | + | * … \\ Diese Linie sollte auch beibehalten werden, wenn mehrere Fragen hintereinander nicht beantwortet werden, weil sie z.B. gar nicht beantwortet werden dürfen! |
+ | |||
+ | ==== Aussagen zum Einsatz die gegenüber der Presse getroffen werden dürfen bzw. sollten ==== | ||
+ | |||
+ | * Wann geschah das Unglück? | ||
+ | * Was ist passiert? | ||
+ | * Wo ist es passiert? | ||
+ | * Wie viele Tote/ | ||
+ | * Welche Maßnahmen wurden von der Feuerwehr getroffen? | ||
+ | * Wie viele Einsatzkräfte und Fahrzeuge sind vor Ort? | ||
+ | |||
+ | Deutliche Formulierungen verwenden: // | ||
+ | |||
+ | ==== Aussagen zum Einsatz die gegenüber der Presse NICHT getroffen werden dürfen ==== | ||
+ | |||
+ | Es darf gegenüber der Presse keine Auskunft erfolgen zu | ||
+ | |||
+ | * Ursachen | ||
+ | * selbst aufgestellten Spekulationen | ||
+ | * schwebenden Verfahren (polizeiliche Ermittlungen, | ||
+ | * Geheimhaltungsvorschriften (z.B. bei Einsätzen in Botschaften) | ||
+ | * wenn öffentliches oder schutzwürdiges privates Interesse höher wiegt \\ → Entscheidung schwierig, am Besten an Polizei verweisen | ||
+ | * persönlichen Daten von Patienten / Betroffenen | ||
+ | * genaue Angaben über Verletzungen | ||
+ | * Maßnahmen anderer Organisationen | ||
===== Allgemeine (Vorgehens-)Hinweise ===== | ===== Allgemeine (Vorgehens-)Hinweise ===== | ||
- | Feuerwehrangehörige **im Einsatz** sind **Personen des öffentlichen Lebens** und dürfen unverpixelt gezeigt werden -> kein Recht am eigenen Bild | + | ==== Statement abgeben ==== |
- | Im Gegensatz dazu: von Portrait-Fotos bis zu einer Anzahl | + | Ein Statement ist eine kurze Information der Medien über die wichtigsten Fakten, es ist kein Interview. Es bietet sich insbesondere an, wenn noch keine detaillierteren Auskünfte gegeben werden können. |
+ | |||
+ | Sobald mit der Presse kommuniziert wird, muss immer davon ausgegangen werden, dass eine Kamera mitläuft (und wenn sie nur den Ton aufzeichnet) → Keine Aussagen wie //unter uns gesagt…// | ||
+ | |||
+ | Darauf achten was im Hintergrund geschieht, als Hintergrund kann zur Sicherheit z.B. ein Einsatzfahrzeug gewählt werden, da so ein Bezug zum Thema hergestellt wird und die Tätigkeiten arbeitender Einsatzkräfte im Hintergrund nicht zu Ungereimtheiten u.ä. führen können. | ||
+ | |||
+ | Das Statement: | ||
+ | |||
+ | * genügt der Informationspflicht | ||
+ | * lässt keine Rückfragen der Pressevertreter | ||
+ | * um letzteres durchzusetzen den Ort der Stellungnahme nach deren Ende umgehend verlassen | ||
+ | |||
+ | vor dem Statement: | ||
+ | |||
+ | * persönliches Aussehen | ||
+ | * bisherige eigene Informationen mit den Erkenntnissen der eingesetzten Trupps abgleichen | ||
+ | * Länge des Statements | ||
+ | |||
+ | während des Statements: | ||
+ | |||
+ | | ||
+ | | ||
+ | | ||
+ | * keine //ja, aber…// | ||
+ | * keine Alarmstichworte oder fachspezifische Abkürzungen oder Fachbegriffe verwenden (z.B. TLF) | ||
+ | |||
+ | Welche Fakten der Presse mitgeteilt werden dürfen und welche nicht finden sich im Abschnitt [[: | ||
+ | |||
+ | ==== Interview geben ==== | ||
+ | |||
+ | Aufbauend auf dem Statement können auch Fragen zugelassen werden. Dann handelt | ||
+ | |||
+ | Zur Vorbereitung des Interviews gelten die gleichen Punkte wie für das Statement, zusätzlich jedoch: | ||
+ | |||
+ | * Gedanken darüber machen, welche Fragen gestellt werden könnten und Antworten darauf zurechtlegen | ||
+ | * dem Journalisten vor Beginn des Interviews ggf. einen Zettel mit allen relevanten Fakten geben. Wird beim Interview auf Seiten | ||
+ | * Fragen die nicht beantwortet werden dürfen oder können, sollten beantwortet werden mit | ||
+ | * Kann ich nichts dazu sagen. | ||
+ | * Liegen mir keine Informationen vor. | ||
+ | * Kann ich keine Aussage dazu treffen. | ||
+ | * … \\ Diese Linie sollte auch beibehalten werden, wenn mehrere Fragen hintereinander nicht beantwortet werden, weil sie z.B. gar nicht beantwortet | ||
==== Aussagen zum Einsatz die gegenüber der Presse getroffen werden dürfen bzw. sollten ==== | ==== Aussagen zum Einsatz die gegenüber der Presse getroffen werden dürfen bzw. sollten ==== | ||
Zeile 75: | Zeile 145: | ||
* Wie viele Einsatzkräfte und Fahrzeuge sind vor Ort? | * Wie viele Einsatzkräfte und Fahrzeuge sind vor Ort? | ||
- | Deutliche Formulierungen verwenden: // | + | Deutliche Formulierungen verwenden: // |
==== Aussagen zum Einsatz die gegenüber der Presse NICHT getroffen werden dürfen ==== | ==== Aussagen zum Einsatz die gegenüber der Presse NICHT getroffen werden dürfen ==== | ||
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* schwebenden Verfahren (polizeiliche Ermittlungen, | * schwebenden Verfahren (polizeiliche Ermittlungen, | ||
* Geheimhaltungsvorschriften (z.B. bei Einsätzen in Botschaften) | * Geheimhaltungsvorschriften (z.B. bei Einsätzen in Botschaften) | ||
- | * wenn öffentliches oder schutzwürdiges privates Interesse höher wiegt\\ | + | * wenn öffentliches oder schutzwürdiges privates Interesse höher wiegt \\ → Entscheidung schwierig, am Besten an Polizei verweisen |
* persönlichen Daten von Patienten / Betroffenen | * persönlichen Daten von Patienten / Betroffenen | ||
* genaue Angaben über Verletzungen | * genaue Angaben über Verletzungen | ||
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==== was die Feuerwehr nicht darf ==== | ==== was die Feuerwehr nicht darf ==== | ||
- | * Fotografieren/ | + | * Fotografieren/ |
- | * Unwahre Mitteilungen herausgeben - es muss jedoch nicht alles weitergegeben werden was zum aktuellen Zeitpunkt bekannt ist | + | * Unwahre Mitteilungen herausgeben - es muss jedoch nicht alles weitergegeben werden was zum aktuellen Zeitpunkt bekannt ist. |
==== was Journalisten nicht dürfen ==== | ==== was Journalisten nicht dürfen ==== | ||
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* Rettungsarbeiten behindern | * Rettungsarbeiten behindern | ||
* Gefahrenbereich betreten | * Gefahrenbereich betreten | ||
+ | * **Bilder / | ||
+ | * **Bilder / | ||
+ | * **Bilder / | ||
+ | * **Bilder / | ||
+ | * **Bilder / | ||
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+ | |||
+ | ==== Anfertigung von Einsatzbildern durch Journalisten ==== | ||
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+ | Feuerwehrangehörige **im Einsatz** | ||
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+ | Im Gegensatz dazu: von Portrait-Fotos in **Nicht-Einsatz-Situationen** | ||
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+ | ==== Anfertigung von Einsatzbildern durch die Feuerwehr ==== | ||
+ | |||
+ | * Fotografieren nur von durch den Einsatzleiter bestimmten Personen die bennant oder Gekenzeichte sind (Weste) | ||
+ | * Bilder dürfen nur von Standpunkten aus gemacht werden die öffentlich zugänglich sind (also z.B. öffentliche Straße, nicht aber Innenaufnahmen in Gebäuden), es sei denn der Eigentümer hat sein Einverständnis erklärt (am Besten schriftlich) \\ Ausnahme: Einsatzdokumentation (z.B. Brandschutzmängel), | ||
+ | |||
+ | === Veröffentlichung von durch die Feuerwehr aufgenommenen Bildern === | ||
+ | |||
+ | * **nicht**, wenn auf den Bildern Opfer und Betroffene und deren Angehörige oder Täter zu sehen sind | ||
+ | * **nicht**, wenn Personen unter 18 Jahren sind. | ||
+ | * **nicht**, wenn Personen wenig bis nicht bekleidet sind | ||
+ | * **nicht**, wenn klare Personalisirte daten zu erkennen sind z.B.Rechnungen, | ||
+ | * **nicht**, wenn einsatztktische maßnamen zu erkennen sind, z.B. Funkkennung oder einsatz / taktik board. | ||
+ | |||
+ | * Zustimmung des/der Fotografierten erforderlich, | ||
+ | * Zustimmung aller Beteiligter Personen. (Ein Regel nach anzahl von anzahl von Personen ist durch die DSVGO entkräftet) | ||
+ | * Zustimmung nicht erforderlich, | ||
+ | * Zustimmung nicht erforderlich bei eindeutigen gesten zur Kamera z.b. Daumen Hoch. | ||
+ | * Zustimmung nicht erforderlich bei Personen der Zeitgeschichte, | ||
+ | |||
+ | ==== Auszüge aus dem Pressekodex ==== | ||
+ | |||
+ | Der Pressekodex beinhaltet unter anderem folgende Themen: | ||
+ | |||
+ | * Wahrhaftigkeit (Wahrheit) und Achtung der Menschenwürde | ||
+ | * Sorgfalt (zum Wahrheitsgehalt) | ||
+ | * Grenzen der Recherche (keine Anwendung unlauterer Methoden) | ||
+ | * Schutz der Persönlichkeit (solange das Informationsinteresse der Öffentlichkeit nicht überwiegt) | ||
+ | * Schutz der Ehre | ||
+ | * Sensationsberichterstattung (angemessene Darstellung von Gewalt, Brutalität und Leid), Jugendschutz | ||
+ | |||
+ | ==== Einschränkung der Pressefreiheit nach Artikel 5 Grundgesetz ==== | ||
+ | |||
+ | * Gesetze zum Schutz der Jugend (z.B. blutige Bilder usw.) | ||
+ | * Recht der persönlichen Ehre | ||
+ | |||
+ | Werden unrechtmäßig Bilder von Personen veröffentlicht, | ||
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+ | ==== Auszug aus Artikel 1 Grundgesetz ==== | ||
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+ | (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. | ||
+ | |||
+ | (2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, | ||
+ | |||
+ | (3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, | ||
+ | |||
+ | ==== \\ Auszug aus Artikel 5 Grundgesetz ==== | ||
+ | |||
+ | (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. | ||
+ | |||
+ | (2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre. | ||
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+ | ===== Weblinks ===== | ||
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+ | * [[http:// | ||
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+ | ===== Quellenangabe ===== | ||
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+ | * B4-Lehrgang 2013 an der Berliner Feuerwehr- und Rettungsdienst-Akademie (Pressestelle Berliner Feuerwehr) | ||
+ | * Fotografieren im Einsatz: Was jeder wissen muss, Rainer Kersten, veröffentlicht in: Feuerwehr-Magazin 6/2011, Ebner Verlag Bremen | ||
+ | * [[http:// | ||
+ | * [[wpde> | ||
+ | * [[wpde> | ||
+ | * [[wpde> | ||
+ | * [[wpde> | ||
+ | * Bild Presseausweis: | ||
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+ | ===== Stichwörter ===== | ||
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+ | Film, Fernsehen, TV, Radio, Rundfunk | ||
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+ | ==== was Journalisten nicht dürfen ==== | ||
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+ | * privates Gelände betreten | ||
+ | * Rettungsarbeiten behindern | ||
+ | * Gefahrenbereich betreten | ||
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+ | ==== Anfertigung von Einsatzbildern durch Journalisten ==== | ||
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+ | Feuerwehrangehörige **im Einsatz** | ||
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+ | Im Gegensatz dazu: von Portrait-Fotos in **Nicht-Einsatz-Situationen** | ||
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+ | ==== Anfertigung von Einsatzbildern durch die Feuerwehr ==== | ||
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+ | * Fotografieren nur von durch den Einsatzleiter bestimmten Personen | ||
+ | * Bilder dürfen nur von Standpunkten aus gemacht werden die öffentlich zugänglich sind (also z.B. öffentliche Straße, nicht aber Innenaufnahmen in Gebäuden), es sei denn der Eigentümer hat sein Einverständnis erklärt (am Besten schriftlich) \\ Ausnahme: Einsatzdokumentation (z.B. Brandschutzmängel), | ||
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+ | === Veröffentlichung von durch die Feuerwehr aufgenommenen Bildern === | ||
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+ | * **nicht**, wenn auf den Bildern Opfer und Betroffene und deren Angehörige oder Täter zu sehen sind | ||
+ | * Zustimmung des/der Fotografierten erforderlich, | ||
+ | * Zustimmung nicht erforderlich, | ||
+ | * Zustimmung nicht erforderlich bei Personen der Zeitgeschichte, | ||
==== Auszüge aus dem Pressekodex ==== | ==== Auszüge aus dem Pressekodex ==== | ||
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===== Weblinks ===== | ===== Weblinks ===== | ||
- | * [[http://88.198.44.111/ | + | * [[http://presserecht.de/ |
===== Quellenangabe ===== | ===== Quellenangabe ===== | ||
* B4-Lehrgang 2013 an der Berliner Feuerwehr- und Rettungsdienst-Akademie (Pressestelle Berliner Feuerwehr) | * B4-Lehrgang 2013 an der Berliner Feuerwehr- und Rettungsdienst-Akademie (Pressestelle Berliner Feuerwehr) | ||
+ | * Fotografieren im Einsatz: Was jeder wissen muss, Rainer Kersten, veröffentlicht in: Feuerwehr-Magazin 6/2011, Ebner Verlag Bremen | ||
* [[http:// | * [[http:// | ||
- | * [[wpde> | + | * [[wpde>de.wikipedia.org/ |
* [[wpde> | * [[wpde> | ||
* [[wpde> | * [[wpde> | ||
* [[wpde> | * [[wpde> | ||
- | * Bild Presseausweis: | + | * Bild Presseausweis: |
===== Stichwörter ===== | ===== Stichwörter ===== | ||
Film, Fernsehen, TV, Radio, Rundfunk | Film, Fernsehen, TV, Radio, Rundfunk | ||
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allgemein/pressearbeit.1382476215.txt.gz · Zuletzt geändert: 22.10.2013 21:10 (Externe Bearbeitung)