technische_hilfe:tierrettung:start
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— | allgemeine_hilfe:tierrettung:start [01.05.2018 19:33] – christoph_ziehr | ||
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+ | ====== Tierrettung ====== | ||
+ | <WRAP round info>Die Zuständigkeit der Feuerwehr liegt beim Retten von Tieren aus Notlagen und bei Gefahren für die öffentliche Sicherheit, **nicht aber beim Einfangen** von Tieren! | ||
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+ | Eigentümer von Tieren sind verpflichtet, | ||
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+ | Siehe auch: | ||
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+ | * [[cbrn: | ||
+ | * [[allgemeine_hilfe: | ||
+ | * [[allgemeine_hilfe: | ||
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+ | Hinweise zu den einzelnen Tierarten sind in den einzelnen Artikeln zu finden: | ||
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+ | {{simplenavi> | ||
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+ | ===== zu treffende Maßnahmen ===== | ||
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+ | * Wenn keine Gefahr durch das Tier an sich ausgeht, dürfen in der Regel keine Sonderrechte bei der Fahrt zur Einsatzstelle in Anspruch genommen werden.\\ Erfolgt die Anfahrt mit Sondersignal, | ||
+ | * Nachalarmierung Polizei wenn noch nicht alarmiert um ggf. Verstöße gegen das Tierschutzgesetz zu ahnden. Je nach Landesgesetzgebung ist die Polizei sowieso für Einsätze mit Tieren zuständig. | ||
+ | * Vollständige Schutzausrüstung tragen um einen besseren Schutz gegen Bisse, Krallen, etc. zu haben (Stiefel, Feuerschutzkleidung, | ||
+ | * Tierhalter darauf hinweisen, dass der Einsatz evtl. kostenpflichtig werden kann | ||
+ | * Tierarzt hinzuziehen (ggf. Gabe von Beruhigungsmitteln, | ||
+ | * Gibt es Feuerwehrmitglieder (auch bei benachbarten Einheiten), die sich mit der Tierart auskennen und als " | ||
+ | * Wird das Tier vermutlich unter Qualen sterben, so ist es durch den (Amts-) Tierarzt, Forstbeamten oder einen anderen Berechtigten, | ||
+ | * Nach Einsatzende (Hände-) Desinfektion, | ||
+ | |||
+ | ==== Haus- und Nutztiere ==== | ||
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+ | * Nach der Befreiung Übergabe an den Eigentümer falls anwesend, ansonsten an zuständige Tiersammelstelle (z.B. Tierheim) | ||
+ | * ggf. kann der Besitzer durch Kennzeichnungen wie z.B. die Hundemarke ausfindig gemacht werden | ||
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+ | ==== Wildtiere ==== | ||
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+ | * Die Ursache für verletzte Wildtiere liegt meist in der Natur selbst, in die natürlichen Kreisläufe sollte bzw. braucht in diesen Fällen nicht eingegriffen werden. Ansonsten sind folgende Hinweise zu beachten: | ||
+ | * Zuständigkeit: | ||
+ | * im Forst (Wald): Zuständigkeit beim Forstamt | ||
+ | * außerhalb des Forstes: Zuständigkeit bei Polizei und Feuerwehr | ||
+ | * Kann sich das verletzte Wildtier (nach evtl. Befreiung) selbst in Sicherheit bringen, so ist eine Verfolgung des Tieres verboten! | ||
+ | * Besteht der Verdacht auf Krankheiten wie z.B. Tollwut, ist der Amtstierarzt (Veterinäramt) zu verständigen! | ||
+ | * Bei Füchsen, verletzten oder toten Tieren in tollwutgefährdeten Gebieten ist der Amtstierarzt grundsätzlich zu verständigen! | ||
+ | * Sind Menschen in Kontakt mit tollwütigen Tieren gekommen, sollten sich diese in einer entsprechenden Klinik für Infektionskrankheiten vorstellen | ||
+ | |||
+ | ==== exotische Tiere ==== | ||
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+ | z.B. Echsen, Schlangen, Lurche, Spinnen, Schildkröten, | ||
+ | |||
+ | * bei Verdacht auf Verstoß gegen Tierschutzgesetzte auf jeden Fall Polizei nachfordern! | ||
+ | * ggf. Anforderung von fachkundigem Personal zum Einfangen des Tieres | ||
+ | * Nach Befreiung / Einfangen Übergabe an Tierheim oder Zoo, davor sinnvollerweise mit diesen Rücksprache halten | ||
+ | |||
+ | ==== Tierkadaver ==== | ||
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+ | * Zuständigkeit liegt in der Regel nicht bei der Feuerwehr, diese wird ggf. aber in [[allgemein: | ||
+ | * bis zum Eintreffen des Zuständigen den Kadaver sichern, am Besten mit Plastikfolie abdecken | ||
+ | * wird die Feuerwehr tätig, so sollte der Kadaver in einen Plastiksack verpackt werden. Dabei sind zum Schutz Untersuchungshandschuhe (" | ||
+ | * bei großen Kadavern LKW oder Wechselladerfahrzeug mit Mulde anfordern | ||
+ | * Bei Seuchenverdacht Verständigung des Amtstierarztes | ||
+ | * Werden tote Wildtiere an Ort und Stelle belassen (z.B. im Wald), so sollten diese so mit Zweig, Laub, etc. bedeckt werden dass sie von der Bevölkerung nicht mehr erkennbar sind und somit keine weiteren Anrufe folgen. | ||
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+ | ==== besondere Gefahren ==== | ||
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+ | * Nicht nur Wild-, sondern auch Haus- und Nutztiere sind in einer Notlage unberechenbar, | ||
+ | * Übertragen von Krankheiten (z.B. Tollwut - hier insbesondere Vorsicht bei sehr zutraulichen Tieren!) | ||
+ | * Kosten für hinzugezogene Fachleute müssen von der Feuerwehr übernommen werden wenn kein Eigentümer ausfindig gemacht werden kann! | ||
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+ | ===== Allgemeine (Vorgehens-)Hinweise ===== | ||
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+ | * für den improvisierten Tiertransport eignet sich z.B. ein (Umzugs-) Karton | ||
+ | * Tierrettungseinsätze sind in der Regel für den Eigentümer kostenpflichtig. Daher sollten die Personalien des Tierhalters aufgenommen werden. | ||
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+ | ==== Exotische Haustiere ==== | ||
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+ | * mit Besen o.ä. versuchen in Transportbehälter zu treiben | ||
+ | * alternativ mit Kescher fangen | ||
+ | * Schlangen fliehen vor Alkohol | ||
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+ | ===== Quellenangabe ===== | ||
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+ | * Abschnittsarbeit // | ||
+ | * Abschnittsarbeit //Einsatz der Berliner Feuerwehr bei Notlagen von Tieren//, BOI-A Martin Kröber, Berliner Feuerwehr, 2006 | ||
+ | * Dirk Schneider: //Chemnitz: Pferderettung im Moor//. In: Brandschutz 04/2018, Verlag W. Kohlhammer, Stuttgart, S. 296 ff. | ||
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+ | ===== Stichwörter ===== | ||
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+ | Tierrettung, |
technische_hilfe/tierrettung/start.txt · Zuletzt geändert: 08.11.2020 11:24 von christoph_ziehr