technische_hilfe:verkehrsunfall:kfz_in_wasser
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KFZ im Wasser
zu treffende Maßnahmen
- Schiffsverkehr einstellen. Dafür ggf. nahe Brücken mit Warnposten besetzen. Information an zuständige Behörde z.B. Oberhafenamt, Wasserschutzpolizei, Gewässeramt o.ä.
- bei vermissten Personen keine Rettungsversuche durch „normale“ Einsatzkräfte mit Atemschutzgerät o.ä.; Eintreffen der Taucherstaffel abwarten
- Überprüfung auf auslaufende Betriebsmittel
besondere Gefahren
- Ertrinken; Arbeiten am Wasser nur mit Schwimmweste
Allgemeine (Vorgehens-)Hinweise
Ordnung des Raumes
- Direkt an der Einsatzstelle Platz für Taucher-Einsatzfahrzeug freihalten, da die Taucher an Land in ihrer Bewegung eingeschränkt sind
- Bei Kraneinsatz den Stellplatz freihalten; der Kran kann nicht auf Brücken, Bürgersteigen, etc. abgestützt werden
Taucher
- Lageeinweisung für den TEF (Taucheinsatzführer), Übernahme des Einsatzabschnitt „Wasser“ durch den TEF der Tauchergruppe
- Für Taucher Einstiegspunkt ins Gewässer mittels Steckleiter herstellen
- bei Dunkelheit Einstiegspunkt ausleuchten
- evtl. Zusatzausrüstung nachalarmieren z.B.: Sidescansonar, Tauchgerät mit LVO (Oberflächenversorgtes Tauchgerät), Luftheber o.ä.
Unfallfahrzeug
Bei den meisten neueren Fahrzeugen funktionieren Licht, elektr. Fensterheber u.ä. auch noch einige Zeit nach Versinken des Fahrzeugs. Ggf. kann die Position des Fahrzeugs unter Wasser an noch leuchtenden Scheinwerfern erkannt werden.
Sonderfall Elektrofahrzeug
Bei Elektrofahrzeugen besteht keine elektrische Gefahr. Es kann eine Elektrolyse stattfinden.
Wenn möglich Hochvoltanlage abschalten.
Quellenangabe
- Lehrgangsinhalte B3-Lehrgang (2013) an der Berliner Feuerwehr- und Rettungsdienstakademie
- FwDv 8 Tauchen
- Lehrgangsinhalte Feuerwehrtaucherlehrgang Stufe 3, BF Hamburg
technische_hilfe/verkehrsunfall/kfz_in_wasser.1408282290.txt.gz · Zuletzt geändert: 17.08.2014 13:31 von
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