technische_hilfe:verkehrsunfall:elektrofahrzeuge
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allgemeine_hilfe:verkehrsunfall:elektrofahrzeuge [05.06.2019 09:01] – [Merkmale Elektro- und Hybridfahrzeuge] | allgemeine_hilfe:verkehrsunfall:elektrofahrzeuge [31.07.2020 23:56] – [Erkundung] | ||
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==== Erkundung ==== | ==== Erkundung ==== | ||
- | Bei Verdacht auf Elektrofahrzeug: | + | Bei einem Verkehrsunfall braucht der örtliche Führer zwingend eine VEFK (Verantwortliche Elektrofachkraft), |
+ | |||
+ | * Grundsätzlich 1,00 Meter Abstand halten (DGUV Vorschrift 3) - das Fahrzeug nicht berühren. <font 12.0pt/ | ||
+ | * Niemals ohne isolierende Handschuhe in das Fahrzeug greifen. (Hinweis: Feuerehrschutzhandschuhe nach DIN EN 659 2008-06 sind nicht isoliert, und damit nicht geeignet). | ||
+ | * Durch Betrachtung des Verunfallten Fahrzeuges muss der Erkunder Hersteller und Typ des Fahrzeugs erkennen. | ||
+ | * Die zugehörige [[: | ||
+ | * Bei [[: | ||
+ | * Die Spannungsfreiheit stellt die VEFK fest. | ||
- | * Nachsehen ob [[rettungsdatenblaetter: | ||
- | * Bei [[allgemeine_hilfe: | ||
==== Maßnahmen ==== | ==== Maßnahmen ==== |
technische_hilfe/verkehrsunfall/elektrofahrzeuge.txt · Zuletzt geändert: 08.11.2020 11:24 von christoph_ziehr