technische_hilfe:person_unter_zug
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Person unter Zug
siehe auch eisenbahn für weitere Maßnahmen
zu treffende Maßnahmen
- Notfallmanager verständigen wenn noch nicht durch Leitstelle erfolgt
- Bahnverkehr einstellen lassen. Freischaltung der Fahrleitung i.d.R. nicht notwendig, aber Stromabnehmer herunter fahren lassen.
ggf. werden Nachbargleise von anderen Eisenbahnbetreibern betrieben- Sperrung von „normalen“ DB-Strecken und S-Bahn-Strecken muss seperat erfolgen
- evtl. auch komplett anderer Gleisbetreiber
- Betreuung von Augenzeugen, ggf. auch rettungsdienstliche Versorgung für diese nötig
- Lokführer befragen, je nach psychischem Zustand
- Betreuung/Information von Passagieren im Zug
- evtl. Verletzte durch Notbremsung
- besonders im Sommer/Winter: Heizung/Klimaanlage funktioniert nicht bei abgeschalteter Fahrspannung
- ggf. Bildung von Einsatzabschnitten
- ggf. Leiche abdecken um Einsatzkräfte und Passanten vor dem Anblick zu schützen
besondere Gefahren
- lange Bremswege von Schienenfahrzeugen
Allgemeine (Vorgehens-)Hinweise
- Zuständigkeit auf Bahnanlagen liegt bei der Bundespolizei
- Unfallaufnahme durch Kripo, danach evtl. Amtshilfe bei Leichenbergung
- Der Lokführer darf nach einer Person unter Zug nicht mehr weiterfahren, kann aber eingebunden werden (Helfen bei Evakuierung, Aufschließen von abgesperrten Klappen, …)
Quellenangabe
- B4-Lehrgang 2013 an der Berliner Feuerwehr- und Rettungsdienst-Akademie
Stichwörter
Bahn, S-Bahn, Suizid, Selbstmord
technische_hilfe/person_unter_zug.1499761676.txt.gz · Zuletzt geändert: 11.07.2017 08:27 von christoph_ziehr
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