technische_hilfe:person_unter_zug
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* Zuständigkeit auf Bahnanlagen liegt bei der Bundespolizei | * Zuständigkeit auf Bahnanlagen liegt bei der Bundespolizei | ||
- | * Unfallaufnahme durch Kripo, danach evtl. Amtshilfe bei Leichenbergung | + | * Unfallaufnahme durch Kripo, danach evtl. [[allgemein: |
* Der Lokführer darf nach einer Person unter Zug nicht mehr weiterfahren, | * Der Lokführer darf nach einer Person unter Zug nicht mehr weiterfahren, | ||
technische_hilfe/person_unter_zug.txt · Zuletzt geändert: 26.04.2022 07:47 von christoph_ziehr