Einsatzleiterwiki

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cbrn:geraete:atemfilter

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Atemfilter

zu treffende Maßnahmen

besondere Einsatzgrundsätze zum Tragen von Filtergeräten

  • Sauerstoffkonzentration in der Umgebungsluft mindestens 17% (19% bei CO-Filtern)
  • kein Einsatz von Filtern wenn
    • Arten und Eigenschaften der Atemgifte unbekannt sind
    • Filter gegen Art oder Höhe der Konzentration nicht schützt
    • starke Flocken- und Staubbildung
  • Einsatzgrenzen der Filter beachten. Im Zweifel Isoliergeräte verwenden.
  • nur gegen bei Filterdurchbruch riech- oder schmeckbare Schadstoffe einsetzen. Möglichkeit der Beeinträchtigung des Geruchssinns beachten. Herstellerangaben beachten.
  • auf Funkenflug und Feuer achten

Allgemeine (Vorgehens-)Hinweise

Filterklassen nach DIN 3181

Gasfilter zulässige Schadstoffkonzentration
Klasse 1 0,1 Vol.-% (1.000 ppm)
Klasse 2 0,5 Vol.-% (5.000 ppm)
Klasse 3 1,0 Vol.-% (10.000 ppm)
Partikelfilter Rückhaltevermögen zulässige Schadstoffkonzentration
P 1 feste Partikel 5-facher MAK-Wert
P 2 feste und flüssige Partikel 10-facher MAK-Wert
P 3 feste und flüssige Partikel 200-facher MAK-Wert

Kennbuchstaben und Kennfarben nach DIN 3181

Kennbuchstaben Kennfarbe Schadstoffe
A braun
braun
Organische Dämpfe
AX braun
braun
Dämpfe organischer Verbindungen mit Siedepunkt < 65 °C
B grau
grau
Anorganische Gase und Dämpfe
E gelb
gelb
Schwefeldioxid, Hydrogenchlorid (auch bekannt als Chlorwasserstoff oder Salzsäure)
K grün
grün
Ammoniak
CO schwarz
schwarz
Kohlenstoffmonoxid
Hg rot
rot
Quecksilberdampf
NO blau
blau
Nitrose Gase
Reaktor orange
orange
radioaktives Jod und Jodmethan

Quellenangabe

  • B1-Lehrgang 02/2012 am Führungs- und Schulungszentrum der BF Köln

Stichwörter

ABEK

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