cbrn:ericards:klasse_2:20731195
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- | ====== AMMONIAKLÖSUNG in Wasser, relative Dichte kleiner als 0,880 bei 15 °C, mit mehr als 35 %, aber höchstens 50 % Ammoniak - UN 2073 - Gefahrnr. 20 - ERICard-Nr. 2-57 - UN2073 ====== | + | ====== AMMONIAKLÖSUNG in Wasser, relative Dichte kleiner als 0,880 bei 15 °C, mit mehr als 35 %, aber höchstens 50 % Ammoniak - UN 2073 - Gefahrnr. 20 - ERICard-Nr. 2-65 - UN2073 |
|Stoff | AMMONIAKLÖSUNG in Wasser, relative Dichte kleiner als 0,880 bei 15 °C, mit mehr als 35 %, aber höchstens 50 % Ammoniak | |Stoff | AMMONIAKLÖSUNG in Wasser, relative Dichte kleiner als 0,880 bei 15 °C, mit mehr als 35 %, aber höchstens 50 % Ammoniak | ||
|UN-Nummer | 2073 | | |UN-Nummer | 2073 | | ||
- | |[[gefaehrliche_stoffe_gueter: | + | |[[cbrn: |
- | |ADR-Gefahrzettel | {{:gefaehrliche_stoffe_gueter: | + | |ADR-Gefahrzettel | {{:cbrn: |
|ADR-Klasse | 2 | | |ADR-Klasse | 2 | | ||
|Klassifizierungscode | 4A | | |Klassifizierungscode | 4A | | ||
- | |[[gefaehrliche_stoffe_gueter: | + | |[[cbrn: |
- | |ERI-Card | 2-57 | | + | |ERI-Card | 2-65 | |
==== Unfall-Hilfeleistung ==== | ==== Unfall-Hilfeleistung ==== | ||
- | ===== Verdichtetes | + | ===== Unter Druck verflüssigtes oder gelöstes |
==== 1. Eigenschaften. ==== | ==== 1. Eigenschaften. ==== | ||
- | * Gefährlich für Haut, Augen und Atemwege. | + | * Ätzend, kann Haut, Augen und Atemwege |
- | * Erstickend! Das Gas wirkt ohne vorherige Wahrnehmung! | + | * Giftig bei Einatmen oder Hautkontakt |
* Nicht entzündbar | * Nicht entzündbar | ||
+ | * Das Gas wird durch Sprühstrahl gebunden oder stark verdünnt. | ||
==== 2. Gefahren. ==== | ==== 2. Gefahren. ==== | ||
- | * Erwärmung des Behälters führt zu Druckanstieg und Berstgefahr mit schlagartiger Freisetzung | + | |
+ | | ||
+ | * Kontakt mit dem flüssigen Stoff führt zu Erfrierungen und schweren Augenverletzungen. | ||
+ | * Kann Metalle angreifen, hierbei Wasserstoffgas entwickeln und mit Luft ein explosionsfähiges Gemisch bilden. | ||
* Das Gas kann unsichtbar sein, in Kanalisation und Kellerräume eindringen oder die Atemluft in geschlossenen Räumen verdrängen. | * Das Gas kann unsichtbar sein, in Kanalisation und Kellerräume eindringen oder die Atemluft in geschlossenen Räumen verdrängen. | ||
- | * Kann sich bei Erwärmung oder Brandeinwirkung zersetzen, wobei reizende Dämpfe entstehen. | ||
- | * Kann narkotisch wirken und zu Bewußtlosigkeit führen. | ||
==== 3. Persönlicher Schutz. ==== | ==== 3. Persönlicher Schutz. ==== | ||
- | * Chemikalienbeständige Kleidung (z.B. Spritzschutz-, Säureschutzkleidung) | + | * [[cbrn: |
- | * Umluftunabhängiger Atemschutz | + | * Kälte-isolierende Unterkleidung und dicke Handschuhe aus Textil- oder Leder |
==== 4. Einsatz-Massnahmen. ==== | ==== 4. Einsatz-Massnahmen. ==== | ||
=== 4.1 Allgemeine Massnahmen. === | === 4.1 Allgemeine Massnahmen. === | ||
- | * Mit dem Wind vorgehen. | ||
* Gefahr für die Öffentlichkeit! Personen in der Nähe auffordern, in Gebäuden zu bleiben, Fenster und Türen zu schließen und Klimaanlagen abzustellen. [[allgemein: | * Gefahr für die Öffentlichkeit! Personen in der Nähe auffordern, in Gebäuden zu bleiben, Fenster und Türen zu schließen und Klimaanlagen abzustellen. [[allgemein: | ||
- | * Zahl der Einsatzkräfte im [[gefaehrliche_stoffe_gueter: | + | |
+ | | ||
* Personen auffordern, Kellerräume, | * Personen auffordern, Kellerräume, | ||
=== 4.2 Massnahmen bei Stoffaustritt. === | === 4.2 Massnahmen bei Stoffaustritt. === | ||
* Lecks wenn möglich schließen. | * Lecks wenn möglich schließen. | ||
+ | * Ausgetretenes Produkt mit allen verfügbaren Mitteln auffangen. | ||
* Gaswolke mit Sprühstrahl niederschlagen oder verwirbeln. | * Gaswolke mit Sprühstrahl niederschlagen oder verwirbeln. | ||
+ | * Falls Personenschäden nicht befürchtet werden, bei kleinen Mengen ausgetretenen Stoff mit Sprühstrahl beaufschlagen, | ||
* Falls der Stoff in offenes Gewässer oder Kanalisation gelangt, zuständige Behörde informieren. | * Falls der Stoff in offenes Gewässer oder Kanalisation gelangt, zuständige Behörde informieren. | ||
* Falls keine Gefahren für Einsatzkräfte oder die Öffentlichkeit entstehen, Kanalisation und Kellerräume belüften. | * Falls keine Gefahren für Einsatzkräfte oder die Öffentlichkeit entstehen, Kanalisation und Kellerräume belüften. | ||
- | * Falls Fachberater nicht verfügbar, ausgetretenen Stoff verdampfen lassen. Wenn Personen nicht gefährdet werden, Verdampfung | + | * Um die Gefährdung durch giftige Dämpfe zu vermindern, Flüssigkeit z.B. mit [[brand: |
=== 4.3 Massnahmen bei Feuer (falls Stoff betroffen). === | === 4.3 Massnahmen bei Feuer (falls Stoff betroffen). === | ||
* Behälter mit Wasser kühlen. | * Behälter mit Wasser kühlen. | ||
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* Aus Umweltschutzgründen [[brand: | * Aus Umweltschutzgründen [[brand: | ||
==== 5. Erste Hilfe. ==== | ==== 5. Erste Hilfe. ==== | ||
+ | * Falls der Stoff in die Augen gelangt ist, mindestens 15 Minuten mit Wasser spülen und Personen sofort medizinischer Behandlung zuführen. | ||
* Kontaminierte Kleidung sofort entfernen und betroffene Haut mit viel Wasser spülen. | * Kontaminierte Kleidung sofort entfernen und betroffene Haut mit viel Wasser spülen. | ||
+ | * Personen, die mit dem Stoff in Berührung gekommen sind oder Dämpfe eingeatmet haben, sofort medizinischer Behandlung zuführen. Dabei alle verfügbaren Stoffinformationen mitgeben. | ||
+ | * Mund-zu-Mund-Beatmung vermeiden. Beatmungsgeräte anwenden. | ||
+ | * Erfrorene Körperteile vorsichtig mit kaltem Wasser auftauen. | ||
==== 6. Besondere Vorsichtsmassnahmen bei der Bergung von Havariegut. ==== | ==== 6. Besondere Vorsichtsmassnahmen bei der Bergung von Havariegut. ==== | ||
- | * Bergung des Produkts kann nicht mit Standardausrüstung durchgeführt werden! Sofort [[gefaehrliche_stoffe_gueter: | + | * Bergung des Produkts kann nicht mit Standardausrüstung durchgeführt werden! Sofort [[cbrn: |
==== 7. Vorsichtsmassnahmen nach dem Hilfeleistung-Einsatz. ==== | ==== 7. Vorsichtsmassnahmen nach dem Hilfeleistung-Einsatz. ==== | ||
=== 7.1 Ablegen der Schutzkleidung. === | === 7.1 Ablegen der Schutzkleidung. === | ||
* Vor dem Ablegen von Maske und Schutzanzug kontaminierten Anzug und Atemschutzgerät mit Wasser abspülen. | * Vor dem Ablegen von Maske und Schutzanzug kontaminierten Anzug und Atemschutzgerät mit Wasser abspülen. | ||
+ | * Beim Entkleiden von kontaminierten Einsatzkräften oder bei der Handhabung von kontaminiertem Gerät chemikalienbeständige Kleidung und umluftunabhängigen Atemschutz tragen. | ||
+ | * Kontaminierte Reinigungsflüssigkeit zurückhalten. | ||
=== 7.2 Reinigung der Ausrüstung. === | === 7.2 Reinigung der Ausrüstung. === | ||
- | * Keine besonderen Vorsichtsmaßnahmen erforderlich. | ||
===== Quelle und Copyright ===== | ===== Quelle und Copyright ===== | ||
- | Bitte nehmen Sie die Verwendungshinweise zu den ERI-Cards auf der [[gefaehrliche_stoffe_gueter: | + | Bitte nehmen Sie die Verwendungshinweise zu den ERI-Cards auf der [[cbrn: |
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cbrn/ericards/klasse_2/20731195.1488485256.txt.gz · Zuletzt geändert: 02.03.2017 20:07 von christoph_ziehr