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cbrn:ericards:klasse_2:10130376

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-====== KOHLENDIOXID - UN 1013 - Gefahrnr. 20 - ERICard-Nr. 2-51 - UN1013 ======+====== KOHLENDIOXID - UN 1013 - Gefahrnr. 20 - ERICard-Nr. 2-51 - UN1013  ======
 |Stoff | KOHLENDIOXID   | |Stoff | KOHLENDIOXID   |
 |UN-Nummer | 1013   | |UN-Nummer | 1013   |
-|[[gefaehrliche_stoffe_gueter:allgemein:kennzeichnung:liste_der_gefahr-nummern|Gefahrnummer]] | 20   | +|[[cbrn:allgemein:kennzeichnung:liste_der_gefahr-nummern|Gefahrnummer]] | 20   | 
-|ADR-Gefahrzettel |  {{:gefaehrliche_stoffe_gueter:2-2.png?nolink&100}}    |+|ADR-Gefahrzettel |  {{:cbrn:2-2.png?nolink&100}}    |
 |ADR-Klasse | 2   | |ADR-Klasse | 2   |
 |Klassifizierungscode | 2A   | |Klassifizierungscode | 2A   |
-|[[gefaehrliche_stoffe_gueter:allgemein:kennzeichnung:verpackungsgruppen|Verpackungsgruppe]] |    |+|[[cbrn:allgemein:kennzeichnung:verpackungsgruppen|Verpackungsgruppe]] |    |
 |ERI-Card | 2-51   | |ERI-Card | 2-51   |
  
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   * Nicht entzündbar   * Nicht entzündbar
 ==== 2. Gefahren. ==== ==== 2. Gefahren. ====
-  * Erwärmung des Behälters führt zu Druckanstieg und Berstgefahr mit schlagartiger Freisetzung einer Dampfwolke, die sich mit einer Druckwelle ausbreiten kann (Gefahr eines [[gefaehrliche_stoffe_gueter:allgemein:begriffsklaerungen#bleve|BLEVE]]).+  * Erwärmung des Behälters führt zu Druckanstieg und Berstgefahr mit schlagartiger Freisetzung einer Dampfwolke, die sich mit einer Druckwelle ausbreiten kann (Gefahr eines [[cbrn:allgemein:begriffsklaerungen#bleve|BLEVE]]).
   * Das Gas kann unsichtbar sein, in Kanalisation und Kellerräume eindringen oder die Atemluft in geschlossenen Räumen verdrängen.   * Das Gas kann unsichtbar sein, in Kanalisation und Kellerräume eindringen oder die Atemluft in geschlossenen Räumen verdrängen.
 ==== 3. Persönlicher Schutz. ==== ==== 3. Persönlicher Schutz. ====
Zeile 36: Zeile 36:
   * Personen, die mit dem Stoff in Berührung gekommen sind oder Dämpfe eingeatmet haben, sofort medizinischer Behandlung zuführen. Dabei alle verfügbaren Stoffinformationen mitgeben.   * Personen, die mit dem Stoff in Berührung gekommen sind oder Dämpfe eingeatmet haben, sofort medizinischer Behandlung zuführen. Dabei alle verfügbaren Stoffinformationen mitgeben.
 ==== 6. Besondere Vorsichtsmassnahmen bei der Bergung von Havariegut. ==== ==== 6. Besondere Vorsichtsmassnahmen bei der Bergung von Havariegut. ====
-  * Bergung des Produkts kann nicht mit Standardausrüstung durchgeführt werden! Sofort [[gefaehrliche_stoffe_gueter:allgemein:tuis|Fachberater hinzuziehen]].+  * Bergung des Produkts kann nicht mit Standardausrüstung durchgeführt werden! Sofort [[cbrn:allgemein:tuis|Fachberater hinzuziehen]].
 ==== 7. Vorsichtsmassnahmen nach dem Hilfeleistung-Einsatz. ==== ==== 7. Vorsichtsmassnahmen nach dem Hilfeleistung-Einsatz. ====
 === 7.1 Ablegen der Schutzkleidung. === === 7.1 Ablegen der Schutzkleidung. ===
   * Kontaminierte Kleidung so schnell wie möglich, noch vor dem Verlassen der Einsatzstelle, ablegen.   * Kontaminierte Kleidung so schnell wie möglich, noch vor dem Verlassen der Einsatzstelle, ablegen.
 === 7.2 Reinigung der Ausrüstung. === === 7.2 Reinigung der Ausrüstung. ===
-  * Vor Abtransport von der Einsatzstelle mit Wasser abspülen. 
 ===== Quelle und Copyright ===== ===== Quelle und Copyright =====
  
-Bitte nehmen Sie die Verwendungshinweise zu den ERI-Cards auf der [[gefaehrliche_stoffe_gueter:ericards:start#allgemeine_hinweise|ERI-Card Übersichtsseite]] zur Kenntnis.+Bitte nehmen Sie die Verwendungshinweise zu den ERI-Cards auf der [[cbrn:ericards:start#allgemeine_hinweise|ERI-Card Übersichtsseite]] zur Kenntnis.
  
 Diese ERICard kann im Original unter folgendem Link aufgerufen werden: [[http://www.ericards.net/psp/ericards.psp_ericard?lang=3&subkey=10130376]] Diese ERICard kann im Original unter folgendem Link aufgerufen werden: [[http://www.ericards.net/psp/ericards.psp_ericard?lang=3&subkey=10130376]]
  
-© European Chemical Industry Council (CEFIC) 2015-2017.+© European Chemical Industry Council (CEFIC) 2015-2019.
  
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cbrn/ericards/klasse_2/10130376.1488485251.txt.gz · Zuletzt geändert: 02.03.2017 21:07 von christoph_ziehr