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cbrn:biologisch:risikogruppen_schutzstufen

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 ====== Risikogruppen/Schutzstufen ====== ====== Risikogruppen/Schutzstufen ======
- 
-Die Unterteilungen in Sicherheits-/Schutzstufen 1 bis 4 nach anderen Rechtsvorschriften entsprechen in ihrer Risikobewertung den Risikogruppen. 
  
 ===== Allgemeine (Vorgehens-)Hinweise ===== ===== Allgemeine (Vorgehens-)Hinweise =====
  
-^ Risikogruppe ^  Definition  ^ entsprechende\\ [[gefaehrliche_stoffe_gueter:allgemein:gefahrengruppen|Gefahrengruppe]] ^ +==== Schild "Biogefährdung" ==== 
-^  1  |Biologische Arbeitsstoffe der Gruppe 1 sind Stoffe bei denen es unwahrscheinlich ist, dass sie beim Menschen eine Krankheit verursachen.\\ z.B.: Bäckerhefe, Joghurtkulturen|  {{ :gefaehrliche_stoffe_gueter:allgemein:gefahrengruppe_i.png?nolink&200 |IB}}  | + 
-^  2  |Biologische Arbeitsstoffe der Gruppe 2 sind Stoffe, die eine Krankheit beim Menschen hervorrufen können und eine Gefahr für Arbeitnehmer darstellen könnten; eine Verbreitung des Stoffes in der Bevölkerung ist unwahrscheinlich; eine wirksame Vorbeugung oder Behandlung ist normalerweise möglich.\\ z.B.: Hepatitis-A-Virus, Poliovirus|  {{ :gefaehrliche_stoffe_gueter:allgemein:gefahrengruppe_ii.png?nolink&200 |IIB}}  |+{{cbrn:biologisch:warnung_vor_biogefaehrdung.png?nolink&200 |Warnung vor Biogefährdung}} 
 + 
 +Anlagen, Räume und Transportbehälter in denen sich B-Gefahrstoffe befinden oder die mit solchen Stoffen kontaminiert sind, müssen entsprechend den gesetzlichen Vorschriften durch ein Sicherheitszeichen nach BioStoffV mit Zusatz „Biogefährdung“ (links) gekennzeichnet sein. 
 + 
 +Eine Kennzeichnung mit dem Warnzeichen Biogefährdung ist von Bereichen 
 + 
 +  * der Sicherheits-/Schutzstufe 1 nicht, 
 +  * der Sicherheits-/Schutzstufe 2 nicht immer, 
 +  * der Sicherheits-/Schutzstufe 3 und 4 immer 
 + 
 +vorhanden. 
 + 
 +==== weitere Kennzeichnungen ==== 
 + 
 +|{{cbrn:biologisch:s2-labor.png?nolink&200|S2-Labor}}|Zusätzlich können weitere Hinweise auf die Sicherheitsstufen S1 – S4, L1 – L4 oder P1 – P4 oder auch Beschriftungen wie „Gen-Laboratorium“, „Gentechnischer Arbeitsbereich“ o. ä. vorhanden sein. Diese Kennzeichnungen sind nicht so starr definiert wie beispielsweise die Gefahrengruppen-Schilder und können sich daher je nach Landesgesetzgebung und Forderungen der örtlichen Brandschutzdienststelle in genauer Form und Beschriftung unterscheiden.\\ \\ **Die Unterteilungen in Sicherheits-/ und Schutzstufen 1 bis 4 entspricht den nachfolgend aufgeführten Risikogruppen.**| 
 +|{{cbrn:biologisch:genlabor_s3.png?nolink&200|Genlabor S3}}| ::: | 
 + 
 +==== Risiko-Gruppen ==== 
 + 
 +^ Risikogruppe ^  Definition  ^ entsprechende\\ [[cbrn:allgemein:gefahrengruppen|Gefahrengruppe]] ^ 
 +^  1  |Biologische Arbeitsstoffe der Gruppe 1 sind Stoffe bei denen es unwahrscheinlich ist, dass sie beim Menschen eine Krankheit verursachen.\\ z.B.: Bäckerhefe, Joghurtkulturen|  {{ cbrn:biologisch:bio_i.png?nolink&200 |IB}}  | 
 +^  2  |Biologische Arbeitsstoffe der Gruppe 2 sind Stoffe, die eine Krankheit beim Menschen hervorrufen können und eine Gefahr für Arbeitnehmer darstellen könnten; eine Verbreitung des Stoffes in der Bevölkerung ist unwahrscheinlich; eine wirksame Vorbeugung oder Behandlung ist normalerweise möglich.\\ z.B.: Hepatitis-A-Virus, Poliovirus|  {{ cbrn:biologisch:bio_ii.png?nolink&200 |IIB}}  |
 ^  3%%**%%  |Biologische Arbeitsstoffe der Risikogruppe 3%%**%% sind bestimmte biologische Arbeitsstoffe, die in Anhang III der Richtlinie 90/679/EWG in Risikogruppe 3 eingestuft, aber mit 2 Sternchen (%%**%%) versehen sind. Bei diesen biologischen Arbeitsstoffen ist das Infektionsrisiko begrenzt (geringer als bei Risikogruppe 3 ohne Doppelstern!), da eine Infizierung über den Luftweg normalerweise nicht erfolgen kann. Legaleinstufungen sind den Richtlinien der Europäischen Union zu entnehmen.|  :::  | ^  3%%**%%  |Biologische Arbeitsstoffe der Risikogruppe 3%%**%% sind bestimmte biologische Arbeitsstoffe, die in Anhang III der Richtlinie 90/679/EWG in Risikogruppe 3 eingestuft, aber mit 2 Sternchen (%%**%%) versehen sind. Bei diesen biologischen Arbeitsstoffen ist das Infektionsrisiko begrenzt (geringer als bei Risikogruppe 3 ohne Doppelstern!), da eine Infizierung über den Luftweg normalerweise nicht erfolgen kann. Legaleinstufungen sind den Richtlinien der Europäischen Union zu entnehmen.|  :::  |
-^  3  |Biologische Arbeitsstoffe der Gruppe 3 sind Stoffe, die eine schwere Krankheit beim Menschen hervorrufen und eine ernste Gefahr für Arbeitnehmer darstellen können; die Gefahr einer Verbreitung in der Bevölkerung kann bestehen, doch ist normalerweise eine wirksame Vorbeugung oder Behandlung möglich.\\ z.B. HI-Virus, Gelbfiebervirus|  {{ :gefaehrliche_stoffe_gueter:allgemein:gefahrengruppe_iii.png?nolink&200 |IIIB}}  |+^  3  |Biologische Arbeitsstoffe der Gruppe 3 sind Stoffe, die eine schwere Krankheit beim Menschen hervorrufen und eine ernste Gefahr für Arbeitnehmer darstellen können; die Gefahr einer Verbreitung in der Bevölkerung kann bestehen, doch ist normalerweise eine wirksame Vorbeugung oder Behandlung möglich.\\ z.B. HI-Virus, Gelbfiebervirus|  {{ cbrn:biologisch:bio_iii.png?nolink&200 |IIIB}}  |
 ^  4  |Biologische Arbeitsstoffe der Gruppe 4 sind Stoffe, die eine schwere Krankheit beim Menschen hervorrufen und eine ernste Gefahr für Arbeitnehmer darstellen; die Gefahr einer Verbreitung in der Bevölkerung ist unter Umständen groß; normalerweise ist eine wirksame Vorbeugung oder Behandlung nicht möglich.\\ z.B.: Pocken, Lassafieber|  :::  | ^  4  |Biologische Arbeitsstoffe der Gruppe 4 sind Stoffe, die eine schwere Krankheit beim Menschen hervorrufen und eine ernste Gefahr für Arbeitnehmer darstellen; die Gefahr einer Verbreitung in der Bevölkerung ist unter Umständen groß; normalerweise ist eine wirksame Vorbeugung oder Behandlung nicht möglich.\\ z.B.: Pocken, Lassafieber|  :::  |
 +
 +==== Schutzstufen ====
 +
 +Höhere Schutzstufen schließen die Anforderungen von niedrigeren mit ein!
 +
 +=== Besonderheiten in Arbeitsbereichen S 1 ===
 +
 +Keine außer den üblichen Hygienemaßnahmen.
 +
 +=== Besonderheiten in Arbeitsbereichen S 2 ===
 +
 +  * Zutrittsbeschränkungen
 +  * Anwendung wirksamer Desinfektionsverfahren
 +  * sichere Aufbewahrung der Arbeitsstoffe
 +
 +=== Besonderheiten in Arbeitsbereichen S 3 ===
 +
 +  * räumliche Abtrennung, bei luftübertragbaren Stoffen bauliche Abtrennung
 +  * Fenster können nicht geöffnet werden
 +  * Zugang nur über Schleuse
 +  * Türen gegeneinander verriegelbar
 +  * Beobachtungsfenster in den Türen
 +  * unabhängige Lüftungsanlage mit ständigem Unterdruck
 +  * Abluftreinigung über Hochleistungsschwebstofffilter oder Abluftverbrennung (Incinerator)
 +  * automatische [[brand:allgemein:loeschanlagen|Löschanlage]] vorzugsweise mit Wassernebel (Auffangwanne erforderlich) oder Inertgas oder Nachweis, dass im Brandfall der Raumabschluss bestehen bleibt
 +  * regelmäßige Überprüfung der Versuchstiere
 +  * Vorhandensein eines Tierkörperverbrennungsofens
 +
 +=== Besonderheiten in Arbeitsbereichen S 4 ===
 +
 +  * baulich abgetrenntes Gebäude
 +  * 3 Schleusen hintereinander
 +  * hermetischer (gasdichter) Abschluss zur Desinfektion möglich
 +  * Fenster bruchsicher
 +  * chemische und thermische Inaktivierung der Abwässer
 +
 +Derzeit existieren in Deutschland nur 4 Bio-Labore der Schutzstufe 4 (bzw. befinden sich noch im Bau).
  
 ===== Quellenangabe ===== ===== Quellenangabe =====
  
   * FwDV 500   * FwDV 500
-  * Ausbildungsunterlagen BF Kaiserslautern+  * Ausbildungsunterlagen B-Einsatz, Feuerwehr Kaiserslautern 
 +  * Symbol "Warnung vor Bio-Gefahr": [[wpde>Datei:D-W016_Warnung_vor_Biogefaehrdung_ty.svg|Wikipedia]], User [[wp>User:DrTorstenHenning]], veröffentlicht als gemeinfrei 
 +  * [[wpde>Biologische_Schutzstufe|Wikipedia: Biologische Schutzstufe]]
cbrn/biologisch/risikogruppen_schutzstufen.1356639117.txt.gz · Zuletzt geändert: 27.12.2012 20:11 (Externe Bearbeitung)