Trupps mit Mess- und Warngeräten ausstatten (folgende Truppzuordnung nach FwDV 500):
alle Einsatzkräfte mit Dosiswarngeräten und Gleitschattenfilmdosimetern (Personendosimetern)
Angriffstrupp mit Dosisleistungsmessgerät
Wassertrupp zum Absperren des Gefahrenbereichs mit Dosisleistungswarngerät; nach vollständiger Absperrung der Einsatzstelle wird diese weiterhin zur permanenten Überprüfung der Absperrung umrundet
Gefahrenbereich festlegen:
bei Dosisleistung von 25 µSv/h oder
in 5 Meter Abstand zum Einatzobjekt (Gebäude, Fahrzeug, …), falls bis zu diesem Punkt keine 25 µSv/h erreicht werden
wenn möglich Kontaminationsnachweisplatz nicht direkt an den Gefahrenbereich angrenzen lassen sondern zusätzlichen Abstand einhalten, um im Falle einer Ausbreitung nicht den ersten Platz verlassen und einen weiteren Platz aufbauen zu müssen
Platz vor Aufbau auf Kontaminationsfreiheit prüfen (Kontamination bei Überschreitung der 3-fachen Nullrate)
möglichst einen Korridor von der Einsatzstelle zum Kontaminationsnachweisplatz kennzeichnen, um die Kontamination möglichst gering zu halten
Entscheidung über höchstmöglichen Dosisrichtwert treffen
Nach dem Einsatz
Behandlung kontaminierter Personen: durch K-Nachweis und Entkleidung
Versorgung der Verletzen durch Übergabe an Rettungsdienst
Es ist besser, mehrere Einsatzkräfte mit nur einer geringen Dosis zu belasten anstatt nur einen Trupp mit einer hohen Dosis. Je nach Lage sollte daher in Erwägung gezogen werden, die vorgehenden Trupps öfters auszutauschen.
Ausbildungsunterlagen Lehrgang ABC 1 an der LFKS Rheinland-Pfalz im August 2007
B1-Lehrgang 02/2012 am Führungs- und Schulungszentrum der BF Köln
B4-Lehrgang 2013 an der Berliner Feuerwehr- und Rettungsdienst-Akademie
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