Einsatzleiterwiki

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Strahlenschutz

zu treffende Maßnahmen

Nach dem Einsatz

  • Behandlung kontaminierter Personen: durch K-Nachweis und Entkleidung
  • Versorgung der Verletzen durch Übergabe an Rettungsdienst
  • Aufräumarbeiten: zuständige Behörde, evtl. Fw (Amtshilfe)
  • Übergabe der Einsatzstelle an zuständige Stellen (GAA)

Allgemeine (Vorgehens-)Hinweise

Grundsätze im Strahlenschutzeinsatz

  • Dosis begrenzen
    • Abstand: Dosisleistung nimmt im Quadrat ab (Berechnungen zum Abstand). Einsatzkräfte tragen Personendosimeter und Dosiswarngerät.
    • Aufenthaltsdauer
    • Abschirmung: Halbwertsschicht bei 1 cm Blei, 2 cm Stahl, 4 cm Alu, 5 cm Beton, 10 cm Erde, 15 cm Wasser, 30 cm Holz
    • Abschalten wenn möglich
  • Kontamination vermeiden: geeignete Schutzkleidung tragen, abhängig von der angegebenen Gefahrengruppe
  • Kontaminationsverschleppung vermeiden: durch Kontaminationsnachweis
  • Inkorporation ausschließen: Atemschutz tragen, nicht essen, trinken und rauchen

Kennzahlen

  • Transportkennzahl x 10 = Dosisleistung in µSv und 1 m Abstand bei unbeschädigtem Versandstück
  • Absperrgrenze bei 25 µSv/h
  • Kontamination bei 3-facher Nullrate

Dosisrichtwerte

  • 15 mSv Schutz von Sachwerten pro Einsatz
  • 100 mSv Abwehr einer Gefahr für Personen oder zur Verhinderung einer wesentlichen Schadensausbreitung pro Einsatz und Jahr
  • 250 mSv Rettung von Menschenleben, danach kein weiterer Einsatz der Person im Strahlenschutzeinsatz mehr
  • 1 mSv Übung und Ausbildung pro Jahr

Berechnung zur erlaubten Aufenthaltsdauer

Weiter Informationen zur Dosis auf Hintergrundwissen Strahlenschutz

Formulare

Quellenangabe

  • Ausbildungsunterlagen Lehrgang ABC 1 an der LFKS Rheinland-Pfalz im August 2007
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