cbrn:atomar:start
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Strahlenschutz
zu treffende Maßnahmen
Nach dem Einsatz
- Behandlung kontaminierter Personen: durch K-Nachweis und Entkleidung
- Versorgung der Verletzen durch Übergabe an Rettungsdienst
- Aufräumarbeiten: zuständige Behörde, evtl. Fw (Amtshilfe)
- Übergabe der Einsatzstelle an zuständige Stellen (GAA)
Allgemeine (Vorgehens-)Hinweise
Grundsätze im Strahlenschutzeinsatz
- Dosis begrenzen
- Abstand: Dosisleistung nimmt im Quadrat ab (Berechnungen zum Abstand)
- Aufenthaltsdauer
- Abschirmung: Halbwertsschicht bei 1 cm Blei, 2 cm Stahl, 4 cm Alu, 5 cm Beton, 10 cm Erde, 15 cm Wasser, 30 cm Holz
- Abschalten wenn möglich
- Kontamination vermeiden: geeignete Schutzkleidung tragen
- Kontaminationsverschleppung vermeiden: durch Kontaminationsnachweis
- Inkorporation ausschließen: Atemschutz tragen, nicht essen, trinken und rauchen
Kennzahlen
- Transportkennzahl x 10 = Dosisleistung in µSv und 1 m Abstand bei unbeschädigtem Versandstück
- Absperrgrenze bei 25 µSv/h
- Kontamination bei 3-facher Nullrate
Dosisrichtwerte
- 15 mSv Schutz von Sachwerten pro Einsatz
- 100 mSv Abwehr einer Gefahr für Personen oder zur Verhinderung einer wesentlichen Schadensausbreitung pro Einsatz und Jahr
- 250 mSv Rettung von Menschenleben, danach kein weiterer Einsatz der Person im Strahlenschutzeinsatz mehr
- 1 mSv Übung und Ausbildung pro Jahr
Berechnung zur erlaubten Aufenthaltsdauer
Weiter Informationen zur Dosis auf Hintergrundwissen Strahlenschutz
Gefahrengruppen
keine Sonderausrüstung, aber PA nötig
Sonderausrüstung, Strahlenschutz-Überwachung und Dekon erforderlich
wie GG II, außerdem fachkundige Person nach StrlSchV an Einsatzstelle
Formulare
Weblinks
zu weiterführenden Inhalten, Online-Recherche-Angeboten u.ä.
Kontaktdaten/Ansprechpartner
z.B. Notrufnummern
Quellenangabe
- Ausbildungsunterlagen Lehrgang ABC 1 an der LFKS Rheinland-Pfalz im August 2007
cbrn/atomar/start.1303557085.txt.gz · Zuletzt geändert: 23.04.2011 11:11 von christoph_ziehr
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