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Je nachdem ob es sich um einen Transportunfall (=Gefahrgut) oder um einen Unglück vor Ort handelt (=Gefahrstoff), erfolgt die Kennzeichnung nach unterschiedlichen Vorschriften und damit unterschiedlicher Art der Kennzeichnung. Auch können Versandstücke die international transportiert werden nach einem fremden Schema gekennzeichnet sein.
Wenn möglich sollte überprüft werden ob es sich wirklich um den Stoff handelt als der er gekennzeichnet ist. Auch nicht kennzeichnungspflichtige Freimengen sind möglich!
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