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cbrn:allgemein:kennzeichnung:adr

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ADR-Kennzeichnung

Allgemeine (Vorgehens-)Hinweise

Folgende Placards (Großzettel) können nach den ADR-Vorschriften angebracht sein (zu detaillierteren Vorgehenshinweisen zu den einzelnen Klassen siehe gefaehrliche_stoffe_gueter):

Kennzeichnung Bedeutung
Klasse 1: Explosionsgefährliche Stoffe
Klasse 2: gasförmige Stoffe
Klasse 3: Entzündbare flüssige Stoffe
klasse_4-1
klasse_4-2
klasse_4-3
klasse_5-1
klasse_5-2
klasse_6-1
Klasse 6.2: Ansteckungsgefährliche Stoffe / B-Einsatz
Klasse 7: Radioaktive Stoffe
Klasse 8: Ätzende Stoffe
Klasse 9: Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände
umweltgefährdende Stoffeumweltgefährdende Stoffe
Stoffe, die in erwärmtem Zustand befördert werden Stoffe, die in erwärmtem Zustand befördert werden
gefährliche Güter in begrenzten Mengengefährliche Güter in begrenzten Mengen
gefährliche Güter in begrenzten Mengen - Luftfrachtgefährliche Güter in begrenzten Mengen - Luftfracht
gefährliche Güter in begrenzten Mengen
gefährliche Güter in begrenzten Mengen - alte Kennzeichnung
gefährliche Güter in begrenzten Mengen - alte Kennzeichnung

Diese Kennzeichnungen ist seit der ADR 2011 veraltet. Sie darf aber übergangsweise noch bis 01.07.2015 verwendet werden.

Kühl- und Konditionierungsmittel

Kühl- und Konditionierungsmittel

Fahrzeuge und Container, die gefährliche Güter zur Kühlung oder Konditionierung enthalten, müssen an jedem Zugang an einer für Personen, welche das Fahrzeug oder Container öffnen oder betreten, leicht einsehbaren Stelle mit diesem Warnkennzeichen versehen sein.

Anstelle des Sterns * wird der Name des eingesetzten Stoffs, gefolgt von dem Ausdruck ALS KÜHLMITTEL bzw. ALS KONDITIONIERUNGSMITTEL, z.B. KOHLENDIOXID, FEST, ALS KÜHLMITTEL

freigestellte Mengen

freigestellte Mengen

* An dieser Stelle ist die Nummer des ersten oder einzigen ADR-Gefahrzettels anzugeben.

** Sofern nicht bereits an anderer Stelle auf dem Versandstück angegeben, ist an dieser Stelle der Name des Absenders oder des Empfängers anzugeben.

begaste Einheiten

begaste Einheit

Der Container ist mit einem giftigen Gas gefüllt um Schädlinge usw. fernzuhalten.

Verhaltensanweisungen sind im Artikel begaste Container beschrieben.

Quellenangabe

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cbrn/allgemein/kennzeichnung/adr.1488484873.txt.gz · Zuletzt geändert: 02.03.2017 21:01 von christoph_ziehr