Einsatzleiterwiki

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cbrn:allgemein:gefahrengruppen

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Gefahrengruppen

Bereiche mit ABC-Stoffen werden entsprechend der durchzuführenden Maßnahmen eingeteilt.

Transportunfälle sind zunächst wie Gefahrengruppe II zu behandeln.

Terroristische Anschläge sind grundsätzlich wie Gefahrengruppe III zu behandeln.

zu treffende Maßnahmen

Art des Gefahrstoffs Gefahrengruppe I Gefahrengruppe II Gefahrengruppe III
allgemein Einsatz ohne Sonderausrüstung gestattet
Atemschutz zur Vermeidung von Inkorporation
Einsatz nur mit Sonderausrüstung
besondere Überwachung und Dekontamination/Hygiene
wie Gefahrengruppe II, aber zusätzlich Anwesenheit einer fachkundigen Person erforderlich
atomar PSA: für den Ersteinsatz mindestens Körperschutz Form 1 (Kontaminationsschutzhaube) PSA: Körperschutz Form 2 oder 3 (Kontaminations- oder Chemikalienschutzanzug), bei möglicher Inkorperation über die Haut grundsätzlich CSA (Form 3)
biologisch PSA: Körperschutz Form 1 PSA: Körperschutz Form 2 oder 3
chemisch

Allgemeine (Vorgehens-)Hinweise

Quellenangabe

  • FwDV 500, Stand 2004

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