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Bereiche mit ABC-Stoffen werden entsprechend der durchzuführenden Maßnahmen eingeteilt.
Transportunfälle sind zunächst wie Gefahrengruppe II zu behandeln.
Terroristische Anschläge sind grundsätzlich wie Gefahrengruppe III zu behandeln.
Wie Gefahrengruppe II, aber zusätzlich Anwesenheit einer fachkundigen Person erforderlich.
Wie Gefahrengruppe II, aber zusätzlich Anwesenheit einer fachkundigen Person erforderlich.
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