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Gefahren- und Absperrbereich
Bei allen ABC-Einsätzen Gefahren- und Absperrbereich bilden.
zu treffende Maßnahmen
Bei unbekanntem Stoff vorerst folgene Abstände festlegen: Anpassung, sobald nähere Informationen zum Stoff vorliegen.
Gefahrenbereich: 50 Metern Radius. Bei Einsatzstellen in Gebäuden ohne Gefährdung der Umgebung endet der Gefahrenbereich 5 Meter vor dem Gebäude.
Absperrbereich: 100 Metern Radius.
Anpassungen durch Meteorologische (Wind, Regen, …) und Topographische (Geländeoberfläche, …) Einflüsse vornehmen
Festlegen, Markieren und Sichern ist Aufgabe der Feuerwehr
Essen, Trinken und Rauchen ist im Gefahrenbereich untersagt
Absperrbereich:
Zutritt nur für die erforderlichen Einsatz- und Unterstützungskräfte.
Markieren und Sichern im Regelfall durch die Polizei.
Bei Explosions- oder Zerknallgefahr ist der Gefahren- und Absperrbereich erheblich zu vergrößern.
Quellenangabe
FwDV 500, Version 2012
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