kontaminierte Geräte an der Einsatzstelle grob reinigen soweit möglich, um
die Transportfähigkeit herzustellen
eine Reaktion mit dem Schadstoff zu verhindern
kontaminierte Geräte verpacken (z.B. Foliensack) und beschriften (z.B. Anhänger/Aufkleber mit Einsatzort, -datum, Inhalt, Art der Kontamination) und in der nähe des Weißbereichs lagern, insofern dadurch keine Gefahren entstehen (z.B. radioaktive Strahlung)
kontaminierte Geräte nicht im Mannschaftsraum von Fahrzeugen transportieren
weiteres Vorgehen mit zuständiger Behörde abstimmen
bei Großschadensereignissen abwägen ob grob dekontaminiertes Gerät erneut eingesetzt werden kann
Fremde Geräte
kontaminierte Geräte und Schadstoffe sicherstellen und verpacken falls möglich um weitere Gefahren abzuwenden
verpackte Geräte verbleiben im Gefahrenbereich soweit möglich
Abtransport nur veranlassen, wenn nicht durch zuständige Behörde möglich
Quellenangabe
FwDV 500, Stand 2012
Stichwörter
Dekon-G
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