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Die Zumischrate gibt an, wie groß der Anteil Schaummittel im Schaummittel-Wasser-Gemisch ist. Z.B. 3% Zumischung bei 400 Litern Gemisch: 12 Liter Schaummittel benötigt.
Die Verschäumungszahl gibt an, das wie-viel-fache des Schaummittel-Wasser-Gemisch-Volumens der entstehende Schaum einnimmt. Eine VZ von 15 bedeutet: aus 1 Liter Gemisch entstehen 15 Liter Schaum. Die Verschäumungszahl ist eine feste Eigenschaft des Strahlrohrs und kann nicht geändert werden.
Der „Abbrandfaktor“, auch „Zerstörungsrate“, beträgt im Allgemeinen ca. 2 –> ca. 50% des Schaumes wird beim Aufbringen oder durch die Hitze direkt zerstört.
Zu beschäumende Flächen werden ca. 50 cm hoch eingeschäumt. –> Mit 1 m³ Schaum können 2 m² Fläche beschäumt werden
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