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technische_hilfe:wasserschaden

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technische_hilfe:wasserschaden [10.07.2014 12:16]
christoph_ziehr Link "Freischalten von Gebäuden durch Energieversorger" eingefügt
technische_hilfe:wasserschaden [08.11.2020 12:24] (aktuell)
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   * ggf. [[allgemein:elektrische_anlagen#freischalten_von_gebaeuden_durch_energieversorger|Energieversorger zur Abschaltung]] überschwemmter Elektroversorgung nachfordern   * ggf. [[allgemein:elektrische_anlagen#freischalten_von_gebaeuden_durch_energieversorger|Energieversorger zur Abschaltung]] überschwemmter Elektroversorgung nachfordern
-  Erkundung: [[gefaehrliche_stoffe_gueter:start|gefährliche Stoffe]]?+    bei überschwemmten Wohnungen ggf. angrenzende Nutzungseinheiten ebenfalls stromlos schalten lassen
   * Gibt es Einrichtungen im Objekt die unbedingt auf Strom-/Wasserversorgung angewiesen sind (z.B. Dialyse-Praxis)?   * Gibt es Einrichtungen im Objekt die unbedingt auf Strom-/Wasserversorgung angewiesen sind (z.B. Dialyse-Praxis)?
  
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   * Elektrischer Schlag aufgrund überschwemmter elektrischer Leitungen   * Elektrischer Schlag aufgrund überschwemmter elektrischer Leitungen
 +  * [[cbrn:start|gefährliche Stoffe]] im betroffenen Bereich?
  
 ===== Allgemeine (Vorgehens-)Hinweise ===== ===== Allgemeine (Vorgehens-)Hinweise =====
  
-  * Feuerwehrstromerzeuger zum Betrieb der Tauchpumpe nutzen, Anschluss an Steckdosen vor Ort nur mit Fehlerstromschutzschalter+  * bei überschwemmten Kellern, insbesondere wenn der Keller nicht für Wohn- oder geschäftliche Zwecke verwendet wird, sind Stromleitungen in der Regel nicht weiter herunter als in 1 m Höhe verlegt. Hierbei muss aber beachtet werden, dass eingesteckte elektrische Geräte auch eine Gefahr darstellen können wenn diese direkt auf dem Boden stehen. 
 +  * Feuerwehrstromerzeuger zum Betrieb der Tauchpumpe nutzen, Anschluss an Steckdosen im Schadensobjekt nur mit Fehlerstromschutzschalter
   * Bei Schaden an der Wasserleitung: Zuständigkeit bis einschließlich der Wasseruhr liegt beim Versorger, dahinter beim Objekteigentümer   * Bei Schaden an der Wasserleitung: Zuständigkeit bis einschließlich der Wasseruhr liegt beim Versorger, dahinter beim Objekteigentümer
  
technische_hilfe/wasserschaden.1404987371.txt.gz · Zuletzt geändert: 10.07.2014 12:16 von christoph_ziehr