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Die Zuständigkeit der Feuerwehr liegt beim Retten von Tieren aus Notlagen und bei Gefahren für die öffentliche Sicherheit, nicht aber beim Einfangen von Tieren!
Eigentümer von Tieren sind verpflichtet, Gefahren die für oder durch ihr Tier entstehen, selbst zu beseitigen. Nur wenn der Eigentümer dies nicht selbst schafft wird die Feuerweht tätig.
Siehe auch:
z.B. Echsen, Schlangen, Lurche, Spinnen, Schildkröten, etc.
Durch folgende Merkmale können auf das Verhalten Rückschlüsse gezogen werden:
Weblink: Erste Hilfe beim Hund
Katzen sind ängstlich, fliehen sofort und wehren sich heftig.
Katzen aus Bäumen herunterzuholen ist weder zur Gefahrenabwehr nötig noch als unaufschiebbare Erstmaßnahme zu sehen. Katzen verlassen den Baum in der Regel wieder von selbst. Sie können bis zu 5 Tage auf dem Baum verbringen ohne dabei Schaden zu nehmen. Meist lassen sie sich durch stark riechendes Futter vom Baum herunterlocken.
Pferde und Kühe sind ängstlich. Es besteht eine besondere Gefahr durch Tritte und das ausgeprägte Herdenverhalten (die gesamte Herde setzt sich in Bewegung!).
Tierrettung, Tier in Notlage, Gefahr für Tiere, Gefahr durch Tiere
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