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allgemein:recht:gefahrenbegriffe

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christoph_ziehr angelegt
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[Putativgefahr]
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 ====== Gefahrenbegriffe ====== ====== Gefahrenbegriffe ======
  
-==== Anscheinsgefahr ====+===== Anscheinsgefahr =====
  
 Von einer Anscheinsgefahr wird gesprochen wenn nach objektiven Gesichtspunkten, also z.B. einer gründlichen Erkundung, von einer Gefahr auszugehen ist aber sich im Nachhinein herausstellt dass keine Gefahr bestand bzw. hätte entstehen können. Das Handeln bei einer Anscheinsgefahr ist rechtmäßig. Von einer Anscheinsgefahr wird gesprochen wenn nach objektiven Gesichtspunkten, also z.B. einer gründlichen Erkundung, von einer Gefahr auszugehen ist aber sich im Nachhinein herausstellt dass keine Gefahr bestand bzw. hätte entstehen können. Das Handeln bei einer Anscheinsgefahr ist rechtmäßig.
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   * ...   * ...
  
-==== Putativgefahr ====+===== Putativgefahr =====
  
 Von einer Putativgefahr wird gesprochen wenn es keine ausreichend belastbaren Anhaltspunkte für das Vorliegen einer wirklichen Gefahr gibt und das Handeln auf einer rein subjektiven Einschätzung beruht. Werden die Einsatzkräfte bei einer Putativgefahr tätig, so ist dies rechtswidrig. Von einer Putativgefahr wird gesprochen wenn es keine ausreichend belastbaren Anhaltspunkte für das Vorliegen einer wirklichen Gefahr gibt und das Handeln auf einer rein subjektiven Einschätzung beruht. Werden die Einsatzkräfte bei einer Putativgefahr tätig, so ist dies rechtswidrig.
  
-Beispiel Türöffnung: Aufbrechen der Tür nach dem Klingeln, ohne dass eine weitere Erkundung/Befragung vorgenommen wurde.+Beispiel Türöffnung: Aufbrechen der Tür nach dem Klingeln, ohne dass eine weitere Erkundung/Befragung vorgenommen wurde. Oftmals wird die Putativgefahr auch als Scheingefahr bezeichnet. 
  
 ===== Quellenangabe ===== ===== Quellenangabe =====
allgemein/recht/gefahrenbegriffe.1384199785.txt.gz · Zuletzt geändert: 11.11.2013 20:56 (Externe Bearbeitung)