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allgemein:recht:gefahrenbegriffe [30.12.2013 15:01] christoph_ziehr Formatierung der Überschriften korrigiert |
allgemein:recht:gefahrenbegriffe [20.06.2018 10:39] [Putativgefahr] |
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Von einer Putativgefahr wird gesprochen wenn es keine ausreichend belastbaren Anhaltspunkte für das Vorliegen einer wirklichen Gefahr gibt und das Handeln auf einer rein subjektiven Einschätzung beruht. Werden die Einsatzkräfte bei einer Putativgefahr tätig, so ist dies rechtswidrig. | Von einer Putativgefahr wird gesprochen wenn es keine ausreichend belastbaren Anhaltspunkte für das Vorliegen einer wirklichen Gefahr gibt und das Handeln auf einer rein subjektiven Einschätzung beruht. Werden die Einsatzkräfte bei einer Putativgefahr tätig, so ist dies rechtswidrig. | ||
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