allgemein:recht:gefahrenbegriffe
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====== Gefahrenbegriffe ====== | ====== Gefahrenbegriffe ====== | ||
- | ==== Anscheinsgefahr ==== | + | ===== Anscheinsgefahr |
Von einer Anscheinsgefahr wird gesprochen wenn nach objektiven Gesichtspunkten, | Von einer Anscheinsgefahr wird gesprochen wenn nach objektiven Gesichtspunkten, | ||
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- | ==== Putativgefahr ==== | + | ===== Putativgefahr |
Von einer Putativgefahr wird gesprochen wenn es keine ausreichend belastbaren Anhaltspunkte für das Vorliegen einer wirklichen Gefahr gibt und das Handeln auf einer rein subjektiven Einschätzung beruht. Werden die Einsatzkräfte bei einer Putativgefahr tätig, so ist dies rechtswidrig. | Von einer Putativgefahr wird gesprochen wenn es keine ausreichend belastbaren Anhaltspunkte für das Vorliegen einer wirklichen Gefahr gibt und das Handeln auf einer rein subjektiven Einschätzung beruht. Werden die Einsatzkräfte bei einer Putativgefahr tätig, so ist dies rechtswidrig. |
allgemein/recht/gefahrenbegriffe.txt · Zuletzt geändert: 11.03.2025 16:50 von christoph_ziehr