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siehe auch Drehleiter-/Hubrettungsgeräteeinsatz
Anzahl Leiterteile | Rettungshöhe | Leiterlänge | Masse (max.) | |
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Holz | Aluminium | |||
1 | 1,60 m | 2,70 m | 14 kg | 10 kg |
2 | 3,40 m | 4,60 m | 28 kg | 20 kg |
3 | 5,20 m | 6,50 m | 42 kg | 30 kg |
4 | 7,00 m (2. OG) | 8,40 m | 56 kg | 40 kg |
Rettungshöhe | 12,20 m (3. OG) | |
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Leiterlänge | 14,00 m | |
Masse (max.) | Holz | 100 kg |
Aluminium | 75 kg |
Schiebleitern dürfen nicht (mehr) im Freistand bestiegen werden!
Die Werte gelten für zwei ineinandergesteckte Multifunktionsleitern mit Aufsteckleiter.
Rettungshöhe | 7,70 m (2. OG) |
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Leiterlänge | 9,20 m |
Masse (ca.) | 50 kg |
Rettungshöhe | 1,90 m |
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Leiterlänge | 3,00 m |
Masse (max.) | 10 kg |
Klappleitern dürfen nicht als Hebel oder Rammbock verwendet werden!
Leiterlänge | 4,40 m |
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Masse (max.) | 12 kg |
tragbare Leitern
Diskussion
Das Besteigen der Schiebleiter ist in der FwDV10 nicht mehr geregelt. Bei namhaften Herstellern ist dieses durch Benutzerhinweise sogar untersagt.
Besteigen im Freistand ist nicht mehr in der FwDV10 geregelt.
Hallo,
lt. FwDV 10 ist die Rettungshöhe der Klappleiter 1,90 Meter und nicht 2 Meter. Mir ist durchaus bewusst, dass das vom Anstellwinkel abhängig ist. Dennoch ist die FwDV 10 die Quelle auf die man sich im Zweifel beziehen sollte.
Besten Gruß
Jan
Danke für den Hinweis! Ich habe den Anlass gleich genutzt, um neue Informationen aus der aktuellen FwDV 10 einzufügen.
Viele Grüße,
Christoph