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Eigenunfall
zu treffende Maßnahmen
- Sofort anhalten. Unfallstelle nicht mehr verändern.
- Rettungsdienst / Feuerwehr für Verletzte erforderlich? Erste Hilfe leisten!
- Neubeschickung der ursprünglichen Einsatzstelle durch andere Einsatzkräfte veranlassen.
- Vorgehen wie bei Verkehrsunfällen üblich.
- Keine Aussagen zum Unfallgeschehen treffen.
- Anforderung der Polizei zur Unfallaufnahme.
- Eigene Dokumentation anfertigen (Unfallbeschreibung, Skizzen, Fotos, …). Unfalldatenschreiber im Einsatzfahrzeug vorhanden?
- Daten von Unfallzeugen (Passanten u.ä.) aufnehmen.
- Bei Unfällen mit schwer Verletzten oder Toten (insbesondere Kollegen/Kameraden) Nachforderung eines PSNV-Teams.
- Information von übergeordneten Führungskräften.
Allgemeine (Vorgehens-) Hinweise
Bei Alarmfahrten muss der Fahrzeugführer bzw. Einsatzleiter, evtl. in Abstimmung mit der Leitstelle, entscheiden, ob bei Sachschäden die Einsatzfahrt ggf. fortgesetzt wird wenn keine anderen Einsatzkräfte zeitnah zur Verfügung stehen. Dies sollte dem Unfallgegner kurz dargelegt werden. Evtl. dann eine Einsatzkraft an der Einsatzstelle zurücklassen die mit dem Unfallgegener zusammen das Eintreffen weiterer Kräfte bzw. der Polizei abwartet. Einfach weiterzufahren ist Fahrerflucht!
Bei Personenschäden sollte die Einsatzstelle nicht verlassen werden!
Quellenangabe
Bis jetzt keine Quellen angegeben.
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