Gefahrensymbole

Die folgenden Kennzeichnungen sind die Vorläufer des GHS-Systems und wurden von diesem vollständig abgelöst. Die Übergangsfristen endeten am:

Im gewerblichen Bereich dürfen lagernde Bestände noch für die Dauer von zwei Jahren weiterverwendet werden. Trotzdem ist nicht auszuschließen, dass die Feuerwehr im Einsatzfall mit solch einer Kennzeichnung auch danach noch in Kontakt kommt, besonders im privaten Bereich.

Allgemeine (Vorgehens-)Hinweise

Piktogramm Gefahrenbezeichnung Einstufung
E explosionsgefährlich Explosiver Stoff
F+ hochentzündlich Siedepunkt liegt unter 35 °C und Flammpunkt liegt in flüssigem Zustand unter 0 °C
F leichtentzündlich Erhitzt sich bei Raumtemperatur an der Luft ohne Energiezufuhr und kann sich später entzünden, oder Flammpunkt liegt in flüssigem Zustand unter 21 °C, oder lässt sich in festem Zustand durch eine Feuerquelle entzünden und brennt nach deren Entfernung weiter, oder Entwickelt bei Berührung mit Wasser oder feuchter Luft hochentzündliche Gase
O brandfördernd Unterstützt, ohne selbst brennbar zu sein, eine Verbrennung
T+ sehr giftig Führt in sehr geringer Menge bei Einatmen, Verschlucken oder Aufnahme über die Haut zum Tode oder verursacht akute oder chronische Gesundheitsschäden
T giftig Führt in geringer Menge bei Einatmen, Verschlucken oder Aufnahme über die Haut zum Tode oder verursacht akute oder chronische Gesundheitsschäden
Xn gesundheitsschädlich Verursacht bei Einatmen, Verschlucken oder Aufnahme über die Haut akute oder chronische Gesundheitsschäden (frühere Bezeichnung: mindergiftig)
C ätzend Zerstört lebendes Gewebe bei Berührung
Xi reizend Ruft, ohne ätzend zu sein, bei kurzzeitigem, länger andauerndem oder wiederholtem Kontakt mit Haut oder Schleimhaut eine Entzündung hervor
N umweltgefährlich Verändert Wasser, Boden, Luft, Klima, Tiere, Pflanzen oder Mikroorganismen, sodass dadurch Umweltschäden entstehen

Quellenangabe