ADR-Kennzeichnung

Folgende Placards (Großzettel) können nach den ADR-Vorschriften angebracht sein (zu detaillierteren Vorgehenshinweisen zu den einzelnen Klassen siehe CBRN-Einsätze / ABC-Einsätze / GSG-Einsätze):

umweltgefährdende Stoffe
umweltgefährdende Stoffe

Stoffe, die in erwärmtem Zustand befördert werden
Stoffe, die in erwärmtem Zustand befördert werden

gefährliche Güter in begrenzten Mengen
gefährliche Güter in begrenzten Mengen

gefährliche Güter in begrenzten Mengen - Luftfracht
gefährliche Güter in begrenzten Mengen - Luftfracht

gefährliche Güter in begrenzten Mengen gefährliche Güter in begrenzten Mengen - alte Kennzeichnung
gefährliche Güter in begrenzten Mengen - alte Kennzeichnung
Diese Kennzeichnungen ist seit der ADR 2011 veraltet. Die Übergangsfrist endete am 01.07.2015.

Kühl- und Konditionierungsmittel

Kühl- und Konditionierungsmittel

Fahrzeuge und Container, die gefährliche Güter zur Kühlung oder Konditionierung enthalten, müssen an jedem Zugang an einer für Personen, welche das Fahrzeug oder Container öffnen oder betreten, leicht einsehbaren Stelle mit diesem Warnkennzeichen versehen sein.

Anstelle des Sterns * wird der Name des eingesetzten Stoffs, gefolgt von dem Ausdruck ALS KÜHLMITTEL bzw. ALS KONDITIONIERUNGSMITTEL, z.B. KOHLENDIOXID, FEST, ALS KÜHLMITTEL

freigestellte Mengen

freigestellte Mengen

* An dieser Stelle ist die Nummer des ersten oder einzigen ADR-Gefahrzettels anzugeben.

** Sofern nicht bereits an anderer Stelle auf dem Versandstück angegeben, ist an dieser Stelle der Name des Absenders oder des Empfängers anzugeben.

begaste Einheit

begaste Einheiten

Der Container ist mit einem giftigen Gas gefüllt um Schädlinge usw. fernzuhalten.

Verhaltensanweisungen sind im Artikel begaste Container beschrieben.

Quellenangabe