Eigenunfall

zu treffende Maßnahmen

Allgemeine (Vorgehens-) Hinweise

Bei Alarmfahrten muss der Fahrzeugführer bzw. Einsatzleiter, evtl. in Abstimmung mit der Leitstelle, entscheiden, ob bei Sachschäden die Einsatzfahrt ggf. fortgesetzt wird wenn keine anderen Einsatzkräfte zeitnah zur Verfügung stehen. Dies sollte dem Unfallgegner kurz dargelegt werden. Evtl. dann eine Einsatzkraft an der Einsatzstelle zurücklassen die mit dem Unfallgegener zusammen das Eintreffen weiterer Kräfte bzw. der Polizei abwartet. Der Polizei muss dann unverzüglich die Feststellung der entsprechenden Daten (Wer war Fahrer des Einsatzfahrzeugs etc.) ermöglicht werden. Einfach weiterzufahren ist Fahrerflucht!

Bei Personenschäden sollte die Einsatzstelle nicht verlassen werden!

Quellenangabe

Stichwörter

VU Feuerwehr