====== RADIOAKTIVE STOFFE, FREIGESTELLTES VERSANDSTÜCK - INSTRUMENTE oder FABRIKATE - UN 2911 - Gefahrnr. - ERICard-Nr. 7-01 - UN2911 ====== |Stoff | RADIOAKTIVE STOFFE, FREIGESTELLTES VERSANDSTÜCK - INSTRUMENTE oder FABRIKATE | |UN-Nummer | 2911 | |[[cbrn:allgemein:kennzeichnung:liste_der_gefahr-nummern|Gefahrnummer]] | | |ADR-Gefahrzettel | | |ADR-Klasse | 7 | |Klassifizierungscode | | |[[cbrn:allgemein:kennzeichnung:verpackungsgruppen|Verpackungsgruppe]] | | |ERI-Card | 7-01 | ==== Unfall-Hilfeleistung ==== ===== Radioaktiver Stoff in freigestellten Versandstücken ===== ==== 1. Eigenschaften. ==== * Stoff mit begrenztem radiologischen Gefährdungspotential: Geringe Personengefährdung durch äußere Bestrahlung. * Max. [[cbrn:allgemein:begriffsklaerungen#dosisleistung|Dosisleistung]] an der Oberfläche des unbeschädigten Versandstückes: 0,005 mSv/h. ==== 2. Gefahren. ==== * Kontaminations- und Inkorporationsgefahr nur bei beschädigten Versandstücken. ==== 3. Persönlicher Schutz. ==== * Umluftunabhängiger Atemschutz * Chemikalienbeständige Kleidung bei Kontaminationsgefahr. * Personendosimeter und [[cbrn:allgemein:begriffsklaerungen#dosisleistung|Dosisleistung]]smeßgerät ==== 4. Einsatz-Massnahmen. ==== === 4.1 Allgemeine Massnahmen. === * Mit dem Wind vorgehen. * Zahl der Einsatzkräfte im [[cbrn:allgemein:gefahrenbereich|Gefahrenbereich]] beschränken. * Zuständige Behörden benachrichtigen. === 4.2 Massnahmen bei Stoffaustritt. === * Ausgetretenen Stoff oder aus einer Abschirmung herausgefallenen Strahler nicht berühren. * Ausgetretenes Produkt mit allen verfügbaren Mitteln auffangen. * Flüssigkeit mit Sand, Erde oder anderen geeigneten Materialien aufnehmen. === 4.3 Massnahmen bei Feuer (falls Stoff betroffen). === * Mit allen verfügbaren Mitteln löschen, aber keinen Vollstrahl einsetzen! * Unbeschädigte Behälter aus der Wärmestrahlung entfernen. * Löschmittel sparsam einsetzen und zurückhalten. ==== 5. Erste Hilfe. ==== * Betroffene Personen aus dem [[cbrn:allgemein:gefahrenbereich|Gefahrenbereich]] retten; die medizinische Versorgung hat Vorrang vor Maßnahmen des Strahlenschutzes. * Erste Hilfe darf nur von Einsatzkräften mit geeigneter Schutzausrüstung geleistet werden. * Kontaminierte Kleidung sofort entfernen, hierbei (z.B mit einer Maske) die Atemwege schützen und betroffene Haut mit viel Wasser spülen. * Personen, die mit dem Stoff in Berührung gekommen sind, sofort medizinischer Behandlung zuführen. Dabei alle verfügbaren Stoffinformationen mitgeben. * Mund-zu-Mund-Beatmung vermeiden. Beatmungsgeräte anwenden. ==== 6. Besondere Vorsichtsmassnahmen bei der Bergung von Havariegut. ==== * Bergung des Produkts kann nicht mit Standardausrüstung durchgeführt werden! Sofort [[cbrn:allgemein:tuis|Fachberater hinzuziehen]]. ==== 7. Vorsichtsmassnahmen nach dem Hilfeleistung-Einsatz. ==== === 7.1 Ablegen der Schutzkleidung. === * Vor dem Ablegen von Maske und Schutzanzug Einsatzkräfte mit Messgerät auf Kontamination überprüfen. * Zur [[cbrn:allgemein:dekontamination:start|Dekontamination]] unbedingt [[cbrn:allgemein:tuis|Fachleute hinzuziehen]]. === 7.2 Reinigung der Ausrüstung. === ===== Quelle und Copyright ===== Bitte nehmen Sie die Verwendungshinweise zu den ERI-Cards auf der [[cbrn:ericards:start#allgemeine_hinweise|ERI-Card Übersichtsseite]] zur Kenntnis. Diese ERICard kann im Original unter folgendem Link aufgerufen werden: [[http://www.ericards.net/psp/ericards.psp_ericard?lang=3&subkey=29111776]] © European Chemical Industry Council (CEFIC) 2015-2019. http://www.cefic.org - Tel +32 (0)2 436 9300